Speyer Die Revision kann dauern

HARTHAUSEN. Die juristische Aufarbeitung der Gasexplosion von Harthausen könnte noch mindestens bis Ende des kommenden Jahres dauern. Vorausgesetzt die Anwälte des verurteilten Haupttäters ziehen die von ihnen angekündigte Revision durch. Sind sie am Ende gar erfolgreich, dauert es noch länger.

Ein 41 Jahre alter Schrotthändler ist am Mittwoch vor dem Landgericht Frankenthal zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, weil er nach Überzeugung der Richter am 28. September 2013 zwei Lastwagen mit Gastanks auf dem Gelände eines Harthausener Gashandels angezündet hat (wir berichteten). Bei der folgenden Explosion wurden 17 Feuerwehrleute zum Teil schwer verletzt. Die 27-jährige Ex-Freundin des Schrotthändlers wurde wegen Beihilfe zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Während Jan Fritz, der Speyerer Verteidiger der Frau, die Gerichtsentscheidung als „absolut akzeptabel“ bezeichnete, sehen die Anwälte des Haupttäters das anders. Sie hatten auf Freispruch plädiert. Timo Fuchs, einer der Verteidiger, sagte nach der Urteilsverkündung, sie wollten das Rechtsmittel der Revision einlegen. Dafür haben sie nach der Urteilsverkündung eine Woche Zeit. Begründen müssen sie die Revision noch nicht. Dazu werden sie zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts abwarten. Bis diese eingeht, kann es laut Gerichtssprecher Christian Bruns bis zu neun Wochen dauern. Mit Blick auf das umfangreiche Verfahren sagt Bruns: „Es kann gut sein, dass der Zeitraum in diesem Fall ausgeschöpft wird.“ Sobald den Verteidigern die Urteilsgründe schriftlich vorliegen, haben sie einen Monat Zeit, ihre Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu begründen. Gezwungen sind sie dazu aber nicht. Es ist nicht unüblich, dass Anwälte erst einmal Revision einlegen, um die Urteilsgründe genauer zu studieren. Abhängig davon, wie sie ihre Erfolgschancen einschätzen, können sie das Rechtsmittel weiterverfolgen oder auch wieder zurückziehen. Bei der Revision rollt der Bundesgerichtshof den Fall nicht komplett neu auf. Die Bundesrichter erheben keine neuen Beweise, sie prüfen nur, ob die Richter der vorherigen Instanz Verfahrensfehler begangen oder gegen geltendes Recht verstoßen haben. Bis darüber eine Entscheidung fällt, gehen mehrere Monate ins Land. Gerichtssprecher Bruns rechnet damit, dass erst Ende 2015 klar ist, ob eine mögliche Revision erfolgreich ist. Sollten die Bundesrichter zum Ergebnis kommen, dass das Frankenthaler Urteil korrekt zustande gekommen ist, ist es rechtskräftig. Entdecken die Karlsruher Richter Fehler, verweisen sie den Fall wohl an eine andere Kammer des Landgerichts zurück, die dann neu entscheiden müsste. Wann dann eine endgültige, rechtskräftige Entscheidung getroffen wird, lässt sich nicht sagen. Möglich ist allerdings auch, dass der Bundesgerichtshof selbst die Strafe reduziert. (snf)

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