Bobenheim-Roxheim / Trippstadt
Unfall in der Waldschlucht: Das berichtet die Betroffene
Es ist Allerheiligen 2023, ein windstiller, sonniger Tag, an dem sich Regina Martin, ihre beiden Kinder und deren Nachwuchs auf eine Wanderung begeben. Sie führt auf dem Premiumwanderweg durch die in der Pfalz bekannte und beliebte Karlstalschlucht bei Trippstadt. Kurz nach dem Eingang der Schlucht bleibt die sportliche Bobenheim-Roxheimerin kurz stehen und bestaunt einen Felsbrocken am Wegesrand, da knallt es plötzlich ganz fürchterlich.
„Es hörte sich an wie eine Explosion“, berichtet Tochter Karen Thines, die an dem Tag Geburtstag hat. Zeit, sich zu wundern, bleibt keinem in der Wandergruppe, denn mit einer unfassbaren Geschwindigkeit trifft die Seniorin ein langes und schweres Geschoss am Rücken. „Das war kein Ast, wie viele meinen“, sagt Martin, „das war ein großer Teil des Baumstamms.“ Heute weiß sie: Die obere Hälfte einer laut Thines markierten Buche wurde urplötzlich mit großer Wucht von innen heraus zerfetzt, und sie selbst stand im falschen Augenblick am falschen Ort. Der Baum befand sich gut zehn Meter entfernt und oberhalb des Wanderwegs und war vermutlich von Weißfäule befallen.
Die Seniorin bricht zusammen, glaubt ihre Beine und den Rücken nicht mehr zu spüren. Die Vermutung einer Lähmung bestätigt sich nicht, wie ein herbeigeeilter Mediziner durch Kneifen in die Beine herausfindet. Und außerdem überfallen die Frau ja schon schreckliche Schmerzen. „Das Rückenmark war verletzt“, erklärt Karen Thines und zählt weiter auf: Kreuzbein zertrümmert, beide Füße gebrochen, aber keine offenen Wunden.
Am Unfallort narkotisiert
Regina Martin wird laut Thines vom Notarzt an der Unfallstelle in Narkose versetzt, mit einer Spezialtrage aus dem Wald geschafft und ins Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern gebracht. Die Operation findet erst nach ein paar Tagen statt, weil die Patientin bis dato Blutverdünner einnehmen musste. „Wie schlimm alles war, hat man erst bei der OP gesehen“, sagt die Tochter. „Die Nerven an der Wurzel des Rückenmarks waren zerrissen.“
Einen Monat bleibt Regina Martin in der Klinik, der sie – auch wegen des einfühlsamen Umgangs mit ihr – sehr dankbar ist. Dann wird sie liegend nach Allensbach am Bodensee gefahren, wo ihr Sohn mit seiner Familie lebt und wo es eine neurologische Reha-Klinik gibt, in der sie drei Monate lang behandelt wird. Sie schreibt auf Anraten der Ärzte Tagebuch. Geduldig und willensstark übt die Bobenheim-Roxheimerin das Sitzen im Rollstuhl und das Laufen am Rollator. „Das lernt man in einer Reha: Langsamkeit“, sagt die Witwe des bekannten Dorfschullehrers, Kommunalpolitikers und Seniorenbeauftragten Jürgen Martin.
Noch starke Schmerzen
Das eigenständige Gehen muss sie jetzt, da sie seit Ende Februar wieder in ihrer Wohnung im Ortsteil Bobenheim lebt, selbst trainieren. Zweimal die Woche Physiotherapie, regelmäßige Lymphdrainagen, Haushalt, Einkaufen und die noch sehr eingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben: Regina Martin sowie ihre Familie und Freunde haben all das, wie es scheint, gut organisiert und auf viele Schultern verteilt. Dass die Seniorin beim Fototermin mit der RHEINPFALZ recht fit aussieht und ihren Humor behalten hat, darf nicht täuschen: Bestimmte Beeinträchtigungen werden bleiben und sehr wahrscheinlich auch die Schmerzen, die sie nur mithilfe von Opiaten erträgt. Trotzdem sei sie dankbar und froh – weil sie noch am Leben ist und so viele Menschen ihr beistehen. Ein unbeschwertes Pfälzerwald-Vergnügen wird es für die Familie allerdings nicht mehr geben.
Was Regina Martin passiert ist, kann im Prinzip jedem passieren, der sich in einen Wald begibt. Und auf die Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers kann man sich dann nicht berufen, das hat der Bundesgerichtshof im September in einem Urteil klargestellt: Waldbesucher betreten den Wald auf eigene Gefahr und müssen auf Wegen, die nicht als Straßen gelten, mit waldtypischen Gefahren rechnen. Und dazu gehört dem Gericht zufolge das Umstürzen oder Abbrechen abgestorbener Bäume.
Waldbesuch bleibt Risiko
Niklas Tappmeyer, Leiter des fürs Karlstal zuständigen Forstamts Johanniskreuz, spricht wie damals im November von einem „tragischen Unfall“ und wünscht Regina Martin gute Genesung. Auf die Frage, was er Waldbesuchern rät, sagt er: „Halten Sie sich nicht unnötig lange im direkten Umfeld von sichtbarem Totholz auf. Wenn Sie rasten oder verweilen, schauen Sie, dass die umliegenden Bäume auf Sie einen ,fitten’ Eindruck machen.“ Aber eine Garantie sei diese Empfehlung nicht. Dass man bei starkem Wind oder ergiebigem Schneefall nicht in den Wald geht, versteht sich von selbst. Mit der Vorstellung, dass man es hört, wenn ein Baum anfängt umzustürzen und man sich schnell noch in Sicherheit bringen kann, räumt Tappmeyer auf. „Oft knackt und knarzt es im Wald und nichts passiert. Dann wiederum ist es still, und urplötzlich kracht etwas herunter. Da sind Sie völlig machtlos.“
Auch mit der Diagnose Weißfäule im Fall Martin ist der Forstamtsleiter vorsichtig. Allerdings sei die Schilderung der Familie und der Vergleich mit einer Explosion durchaus plausibel. Aufgrund von Weißfäule könne sich die Buche bei starkem Regen an den Vortagen mit Wasser vollgesaugt haben. „Im Unglücksmoment“, so Tappmeyer, „haben sich mutmaßlich die durch das Wasser im Holz entstandene Kraft und das damit einhergehende Gewicht explosionsartig gelöst.“ Und weil der Baum etwa zehn Meter oberhalb des Wegs stand, hätten Bruchstücke gen Tal noch zusätzlich Geschwindigkeit aufgenommen.
Totholz bleibt oft stehen
Die Krankheit Weißfäule, bei der eine Buche durch Pilzbefall spröde und dann weich und faserig wird, gibt es dem Förster zufolge schon lange. Doch seit den Dürrejahren ab 2018 tauche sie vermehrt auf, was eine direkte Folge des Klimawandels sei. Insbesondere bei alten Buchen würden die Kronen aufgrund von Trockenheit dürr, und das sei immer eine Eintrittspforte für Pilze und andere Erreger. Gefällt werden Totholzbäume laut Tappmeyer nur aus Verkehrssicherungs- oder Waldschutzsaspekten, also wenn beispielsweise Bauwerke, Straßen und Bahngleise gefährdet seien oder die Ausbreitung der Krankheit verhindert werden soll. „Ansonsten dürfen tote Bäumen stehen bleiben.“ Denn sie seien wertvoller Lebensraum für zahlreiche Arten.
