Mutterstadt / Frankenthal
Prozess: Bewährung für Autobahnraser?
Zwei Jahre Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung, somit Entlassung aus der Untersuchungshaft und Freiheit – wie es der Verteidiger fordert? Oder vier Jahre und vier Monate, ohne Bewährung, weiter hinter Gittern – wie es die Staatsanwältin verlangt? Zwischen diesen beiden extremen Polen schwebt das Schicksal des 24-jährigen Ludwigshafeners, der den Plädoyers am Dienstag erschöpft und fast ängstlich blickend folgt. Am 28. Mai will das Gericht sein Urteil verkünden.
Die Tatsachen sind weitgehend unstrittig, die juristische Würdigung, von der die Strafhöhe abhängt, klafft auseinander. Am 6. Mai 2023 fährt der Angeklagte unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit seiner damaligen Freundin, nunmehr Nebenklägerin im Prozess, auf der A65 bei Mutterstadt. Sie streiten, er prügelt. Sie sagt: Mit uns ist Schluss. Er sagt: Dann bring ich uns um. Er beschleunigt auf 250 Stundenkilometer, ein Crash mit zwei anderen Wagen, wie durch ein Wunder keine Schwerverletzten.
Nach dem Unfall steigt er aus, prügelt auf seine Freundin ein, läuft dann davon. In den folgenden vier Monaten folgen – mehrere gemeinsame Urlaube. Am 22. August 2023 prügelt er in ihrer Mannheimer Wohnung erneut auf sie ein. Daraufhin klagt ihn die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes an – wegen des Autocrashs vom Mai. Die psychiatrische Sachverständige sieht keine Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen.
Staatsanwältin Esther Bechert macht in ihrem Plädoyer deutlich: Von versuchter Tötung beim Autocrash kann keine Rede mehr sein. Denn der Angeklagte drohte öfter mal mit Suizid, vor allem, wenn er an einer Frau besonders hing und befürchtete, sie zu verlieren. Ernst genommen wurde er mit solchen Drohungen aber eigentlich nie. „Ich bin keine moralische Instanz“, sagt Staatsanwältin Bechert, „aber man muss dem Angeklagten klarmachen, dass er nicht tun kann, was er will.“ Sie spricht nicht schneidend-scharf, aber deutlich und streng.
„Pubertär“ nennt sie das Verhalten des 24-Jährigen, er sei verantwortungslos, nicht lernfähig, habe auch früher schon Frauen verprügelt und einen schweren Unfall gebaut. „Er sollte ganz schnell erwachsen werden“, so die Anklägerin, sonst… An dieser Stelle bringt sie das schärfste Schwert ins Spiel, das die Strafjustiz kennt. Sie zückt es nicht, deutet nur quasi mit dem Finger darauf: die Sicherungsverwahrung. „Wenn noch weitere Verurteilungen kommen, könnte es irgendwann so weit sein.“
Eine versuchte Tötung sei dem Angeklagten zwar nicht anzulasten, wohl aber die absichtliche Herbeiführung eines schweren Unfalls und Unfallflucht. Vier Jahre und vier Monate Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, fordert Bechert. Und mindestens für dreieinhalb Jahre solle dem Angeklagten der Führerschein entzogen bleiben.
Auch Sebastian Höfle (Mannheim), Anwalt der Nebenklägerin und Opferzeugin, plädiert auf vier Jahre und vier Monate Haft. „Unfassbar“ sei das, was der Angeklagte getan habe.
Dass Staatsanwaltschaft und Nebenklage den Verteidiger loben, kommt selten vor. Dass es in diesem Prozess zu Recht geschieht, wird kein Beobachter bestreiten. Verteidiger Manfred Zipper (Schwetzingen) redet mit Engelszungen. Dank seiner Ausstrahlung kommt jedoch nie der Verdacht auf, er wolle sich anbiedern. Offenkundig war er die treibende Kraft, die dem Angeklagten unmissverständlich klar machte: Du hast nur eine Chance – gestehen, Reue unter Beweis stellen, dich entschuldigen, Schadenswiedergutmachung betreiben. „Wir haben nicht einmal im Ansatz versucht in Abrede zu stellen, dass mein Mandant Körperverletzungen begangen hat“, sagt Zipper. Was so nicht ganz stimmt, denn die Vorsitzende Richterin hatte zu Anfang darauf hingewiesen, der Angeklagte selbst reagiere auf Vorwürfe mit „Herumeiern“.
Dass Begriffe wie „aufbrausend“, „rechthaberisch“ und „narzisstisch“ die Persönlichkeit seines Mandanten treffend kennzeichnen, stellt Zipper nicht in Abrede. „Aber es kann keine Rede davon sein, dass er ein Frauenhasser ist, der nur ständig auf seine Partnerinnen einschlägt.“ Das zeige sich vor allem in folgendem Aspekt: In den fast vier Monaten nach dem Autocrash vom Mai 2023 habe der 24-Jährige mit seiner damaligen Freundin, die er noch am Unfallort verprügelt hatte, einträchtig zusammengelebt und mehrere Urlaube mit ihr verbracht. Erst nachdem er sie im August erneut verprügelte, sei es mit Blick auf den Crash im Mai zu dem Vorwurf der versuchten Tötung und zur Festnahme gekommen. „Er hat sich bei ihr entschuldigt“, so Zipper, „und sie hat die Entschuldigung sogar hier in der Hauptverhandlung angenommen, sie hat ihm verziehen.“
Nicht zuletzt: 57.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld habe sein Mandant an die Ex-Freundin gezahlt. Die Voraussetzungen eines „Täter-Opfer-Ausgleichs“, so der juristische Fachbegriff, sei also erfüllt – und sollte strafmildernd wirken, betont Verteidiger Zipper. Dann zieht der Anwalt zum Abschluss seines Plädoyers noch einmal alle Register. „Sechseinhalb Monate U-Haft haben bei meinem Mandanten zu der Einsicht geführt, dass man sich nicht so verhalten darf, wie er es früher getan hat.“ Und dass ein Täter Einsicht zeige, „das ist doch das Beste überhaupt, was wir in der Strafjustiz erreichen können.“