Rhein-Pfalz Kreis Mitangeklagte „blind vor Liebe“

Frankenthal/Harthausen. Wie es vor einem Jahr zur Harthausener Gasexplosion gekommen sein soll, hat gestern die 27-jährige Mitangeklagte vor dem Landgericht Frankenthal geschildert. Sie gab ihre Beteiligung zu und belastete den 40-jährigen Hauptangeklagten schwer. Sie berichtete, wie es dazu kam, dass sie ihre Tatbeteiligung gestand.

Zu Beginn verlas die 27-Jährige einen Brief, den sie am 15. Januar Harthausens Ortsbürgermeister Harald Löffler geschickt hatte. Darin entschuldigte sie sich. Sie sei „zu schwach und zu instabil“ gewesen, um sich der Beteiligung zu entziehen. Für ihre Willensschwäche und ihren fehlenden Mut schäme sie sich. „Diese schreckliche Geschichte wird mich mein Leben lang begleiten“, heißt es im Brief. Geplant hat die Tat nach Darstellung der 27-Jährigen aus Franken ihr 40-jähriger Ex-Freund, ein fränkischer Schrotthändler. Der hatte auch eine geschäftliche und private Beziehung mit der Tochter des Harthausener Gashändlers unterhalten. Das sei ein „großes Hin und Her“ gewesen, der Kontakt zwischen der Harthausenerin und dem Franken sei immer mal wieder zu Ende gewesen. Dann sei doch wieder alles wunderbar gewesen. Parallel behielt der 40-Jährige den Angaben zufolge die Beziehung zur 27-Jährigen bei. Die Fränkin berichtete, der 40-Jährige habe Drohungen gegen die Harthausenerin und ihren Vater ausgesprochen. Der Schrotthändler habe behauptet, von dem Gashändler mit der Waffe bedroht worden zu sein. Außerdem habe der Gashändler ihn beschuldigt, 100.000 Euro gestohlen zu haben. Die 27-jährige Mitangeklagte beteuerte aber, nicht gewusst zu haben, dass der Schrotthändler Gastanks in Harthausen in die Luft jagen wollte. Sie habe zwar am Vortag zwei halbvolle Benzinkanister besorgt. Doch habe ihr damaliger Freund gesagt, dass der Treibstoff für den Rasenmäher gedacht sei. Die Tatnacht sah nach Darstellung der 27-Jährigen folgendermaßen aus: Gegen halb eins weckte er sie, befahl ihr, ins Auto zu steigen. Aus Angst vor Schlägen fragte sie nicht nach, wohin es gehe. Erst kurz vor der Ankunft in Harthausen hatte der Schrotthändler ihr gesagt, dass er Lastwagen anstecken wolle. Sie wechselten die Autokennzeichen und parkten ein Stück vom Gashandel entfernt. Dann schlichen die beiden zum Gelände. Der Schrotthändler kletterte über den Zaun und ließ sich die Kanister reichen. Nach „gefühlten zehn bis 15 Minuten“ kehrte er zurück und die beiden rannten zum Auto. Er sagte ihr, dass sie fahren solle, schilderte die 27-Jährige den Ablauf. Der Hauptangeklagte hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert. Seine Verteidiger kündigten gestern an, dass dies zumindest vorerst so bleiben solle. Der 40-Jährige war recht schnell ins Visier der Polizei geraten. Bei einer Hausdurchsuchung in Franken deckte ihn die 27-Jährige zunächst noch. Der Vorsitzende Richter Michael Wolpert wollte wissen, was dazu geführt habe, dass sie ihre Haltung geändert habe. Die Fränkin berichtete, dass sie ihre Eltern gebeten habe, einen Anwalt zu bezahlen, „weil ich nicht ins Gefängnis wollte“. Doch das verweigerten die Eltern und riefen die Polizei. Die 27-Jährige sah sich dann „sechs oder acht Polizisten gegenüber“, die sie auch mit auf die Wache nahmen. „Das war’s dann, da konnte ich nicht mehr“, sagte die Mitangeklagte, da habe sie ausgepackt. Zuvor habe sie der Hauptangeklagte nach einem Streit unter anderem mit einer Gewindestange geschlagen. Dabei habe sie Blutergüsse und eine leichte Gehirnerschütterung davongetragen. Die Fragen des Gerichts drehten sich gestern darum, warum sich die 27-Jährige das alles habe gefallen lassen. Bei ihren Erklärungen benutzte die Mitangeklagte Wörter wie Naivität und Dummheit, sie sei „blind vor Liebe“ gewesen. Der Schrotthändler sei überzeugend gewesen, habe aber keinen Widerspruch geduldet. Als sie von ihm schwanger gewesen sei, habe er gedroht, ihr das Baby „aus dem Bauch zu treten“. Da habe „ich es wegmachen lassen“, sagte die Frau unter Tränen. Die Angeklagte beantwortete die Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft. Fragen der Anwälte des 40-Jährigen beantwortete sie nicht. Die Verteidiger des Schrotthändlers kündigten an, dem Gericht bei der heutigen Fortsetzung des Prozesses (9 Uhr) einen Fragenkatalog zu übergeben. Womöglich hielten die Richter manche für die Klärung des Sachverhaltes für notwendig, argumentierten die Anwälte. (snf)

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