Rhein-Pfalz Kreis Mit Widersprüchen konfrontiert

Frankenthal/Harthausen. Der Prozess um die Harthausener Gasexplosion hat sich gestern wieder um die Aussage der mitangeklagten 27-Jährigen gedreht. Die Verteidigung ihres Ex-Freundes, des mutmaßlichen Haupttäters, sah Widersprüche in den Angaben der Hauptbelastungszeugin.

Die 27-Jährige hatte am Montag vor dem Landgericht Frankenthal ihre Mittäterschaft bei der Brandstiftung auf dem Gelände eines Harthausener Gashandels zugegeben (wir berichteten). Sie hatte aber auch gesagt, nicht gewusst zu haben, dass ihr 40-jähriger Ex-Freund Gastanks habe anzünden wollen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 40-jährige Franke die Explosionen beabsichtigt hatte, um den Gashändler und dessen Tochter zu töten. Mit der Tochter hatte er einen geschäftliche und private Beziehung gehabt. Da die 27-Jährige nicht direkt die Fragen der Anwälte des 40-Jährigen beantworten wollte, trug der Vorsitzende Richter Michael Wolpert sie gestern Vormittag vor. Die Fränkin reagierte mit leiser Stimme, nur einmal rief sie laut vernehmlich ein entrüstetes „Bitte?“ in den Saal. Wolpert hatte zuvor einen Aktenvermerk vorgelesen, in dem die Rede davon war, dass die Mitangeklagte der Tochter des Gashändlers über Facebook gedroht habe. Das bestritt die 27-Jährige jedoch nachdrücklich. Angefertigt hatten den Vermerk Polizisten, die die Frau in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach gebracht hatten. Nach Angaben der Beamten hatte die 27-Jährige erzählt, dass sie von der Tochter des Gashändlers so gestoßen worden sei, dass sie sich das Schlüsselbein gebrochen habe. Außerdem habe die Harthausenerin bei der Steuererklärung der 27-Jährigen schwere Fehler gemacht. Laut Vermerk hat die 27-Jährige den Polizisten gesagt, wegen dieser Dinge einen Hass auf die Harthausenerin gehabt und ihr Drohungen geschickt zu haben. Vor Gericht gab die Fränkin gestern lediglich zu, ihre Rivalin, auf die sie eifersüchtig gewesen sei, gehasst zu haben. Sie habe den Konflikt aber juristisch lösen wollen und deswegen einen Anwalt aufgesucht. Einen anderen Teil des Vermerks bestätigte die 27-Jährige. Demnach hatte sie den Polizisten gesagt, dass der 40-Jährige einen Hass auf die Harthausenerin habe, weil die ihm seine Sachen nicht wiedergebe. Die Verteidiger des mutmaßlichen Haupttäters wollten auch wissen, ob die 27-Jährige in der Tatnacht Gastanks in Harthausen gesehen habe. Die Frau sagte, dass sie ein paar davon in der Nähe des Zauns bemerkt habe. In ihrem Fragenkatalog verwiesen die Anwälte des 40-Jährigen darauf, dass die Frau bei einer früheren Aussage viel detaillierter geantwortet, von zahlreichen Tanks auf dem ganzen Gelände gesprochen habe. Die 27-Jährige sagte darauf: „Ich kann mich an vieles nicht mehr erinnern.“ In abgehörten Telefongesprächen äußerte der Hauptangeklagte den Verdacht, dass der Gashändler selbst den Brand gelegt habe. Die 27-Jährige berichtete, dass der 40-Jährige ahnte, dass er abgehört werde und deshalb davon gesprochen habe. Dass Telefonate dieses Inhalts abgesprochen worden seien, hatte die Frau bei einer früheren Vernehmung bestritten. Gestern sagte sie dazu, dass sie ihren Ex-Freund da habe schützen wollen. Richter Wolpert fragte nach, warum sie den 40-Jährigen in derselben Vernehmung als Täter nannte. Sie erwiderte, sie sei im Zwiespalt gewesen, habe überlegt, ihre Aussage zurückzuziehen. Das leuchtete Wolpert nicht ein. Konkreter erklären konnte es die Frau aber nicht. (snf)

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