Rhein-Pfalz Kreis Lange Freiheitsstrafe

Dudenhofen/Frankenthal. Zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten ist gestern ein 49-jähriger Speyerer vom Landgericht Frankenthal verurteilt worden. Er war an einem bewaffneten Raubüberfall auf Dudenhofener Wirtsleute beteiligt. Das Gericht sah ihn der schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubten Waffenbesitzes als überführt an.

In der Nacht vom 22. auf 23. Februar 2012 hatten zwei maskierte Männer den Wirtsleuten des Dudenhofener Geflügelzuchtvereins beim Verlassen des Lokals aufgelauert und ohne Vorwarnung geschossen. Teile eines Geschosses, das vom Boden abprallte, trafen die Lebensgefährtin des Gastwirts ins Gesäß. Eine andere Kugel blieb in einem Klappkorb hängen, den der Gastwirt trug. In dem Korb befanden sich Einnahmen und Erspartes in Höhe von rund 7800 Euro sowie persönliche Gegenstände, unter anderem Laptop, Kamera und Mobiltelefone. All das nahmen die Täter als Beute mit. Wer der Komplize des Speyerers war, ist nicht geklärt. Unstreitig war der unerlaubte Waffenbesitz des 49-Jährigen. Die bei dem Dudenhofener Überfall benutzte Waffe wurde von der Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten rund ein halbes Jahr nach der Tat sichergestellt, als er bei dem Speyerer Mordfall Thai Orchidé in Verdacht geriet. Die Hülsen zeigten beim Vergleichstest eines Gutachters die gleichen Gebrauchsspuren auf wie die, die am Tatort in Dudenhofen gefunden wurden. Die Tatbeteiligung des 49-Jährigen in Dudenhofen sah das Gericht unter Vorsitz von Richter Michael Wolpert durch die Indizienkette ebenfalls als gesichert an. Denn neben der Waffe wurde ein Schlüsselanhänger beim Angeklagten gefunden, der von dem Gastwirt als der aus der Beute identifiziert worden ist. Dass der Angeklagte die Waffe gefunden haben könnte, wie Verteidiger Oliver Brinkmann in seinem Plädoyer ausführte, diesen Gedanken verwarf Wolpert: „Warum wurde dann bei ihm zur Waffe passende Munition gefunden“, lautete seine Gegenfrage. Einzeln gesehen seien die Indizien widerlegbar, die Kombination aber nicht, sagte Wolpert. Das wäre der Zufälle zu viel. „Es gibt keine vernünftigen Zweifel an einer Mittäterschaft“, war das Fazit des Richters. Einzig, ob der Angeklagte in der Tatnacht geschossen habe, könne nicht geklärt werden, da die Täter maskiert waren. Bei der Strafzumessung erschwerend hinzu kamen allerdings die einschlägigen Vorstrafen, dass der 49-Jährige zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung stand, die erlittene Schusswunde der Lebensgefährtin des Gastwirtes und die psychischen Folgen der beiden Opfer. Die Strafe entsprach der Forderung von Staatsanwalt Lutz Pittner. Auch er sah die Indizienkette als geschlossen an. Pittner legte dar, dass es nur glücklichen Umständen zu verdanken sei, dass es nicht zu einer Mordanklage gekommen sei. (nti)

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