Schifferstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Kommt das große Aufräumen im Landschaftsschutzgebiet?

Zäune, Gartenhäuschen, Schutt – erlaubt ist das im Landschaftsschutzgebiet nicht.
Zäune, Gartenhäuschen, Schutt – erlaubt ist das im Landschaftsschutzgebiet nicht.

Gartenhäuser, feste Einfriedungen, Schrott, Autoreifen und mehr finden sich auf Gartengrundstücken im Landschaftsschutzgebiet im Südwesten der Gemarkung Schifferstadt. Das ist illegal – aber jahrzehntelang ist niemand der Sache nachgegangen. Jetzt soll aufgeräumt und der Landschaftsschutz durchgesetzt werden. Doch das hätte auch Folgen für etwa 150 Pferde und ihre Halter. Und der Reit- und Fahrverein sieht sich in seiner Existenz bedroht.

Die Grundstücke sind mit festen Einfriedungen umschlossen, Gartenhäuser wurden gebaut, Stellplätze für Autos und Campingwagen angelegt. Die Landschaftsschutzgebiete

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