Mutterstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Horrorcrash aus Eifersucht: Ist der Angeklagte schuldfähig?

Häusliche Gewalt: Ein klares Muster erkennt die Psychiaterin beim Angeklagten in diesem spektakulären Fall.
Häusliche Gewalt: Ein klares Muster erkennt die Psychiaterin beim Angeklagten in diesem spektakulären Fall.

Wegen versuchten Mordes muss sich ein 24-jähriger Ludwigshafener verantworten. Die psychiatrische Sachverständige hält ihn für voll schuldfähig. Als sie über seine Persönlichkeitsstruktur referiert, herrscht überraschte Atemlosigkeit im Gerichtssaal.

Mirtha Hütt, Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Frankenthaler Landgerichts, schaut ratsuchend hinüber zur psychiatrischen Sachverständigen und fragt in fast anrührendem Ton: „Was mach ich denn mit ihm?“ Die Richterin, selbst noch jung an Jahren, meint den 24-jährigen in Ludwigshafen geborenen Angeklagten, der aus der U-Haft vorgeführt wird.

Versuchter Mord, Fahrerflucht, Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr lauten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Am 6. Mai vergangenen Jahres fährt er mit seiner damaligen Freundin auf der A65. Sie sagt im Zeugenstand aus, dass man gestritten habe, dass er sie geschlagen habe. „Ich sagte: ,Das war’s mit uns.’ Da gab er Vollgas.“ Das Ende: 250 Kilometer pro Stunde, ein Crash, zwei andere Autos werden in den Unfall verwickelt. Wie durch ein Wunder gibt es keine Schwerverletzten, nur zweimal Totalschaden. Es sei ein toxisches Muster, erklärt die Ex relativ gefasst im Zeugenstand: „Immer wenn ich Schluss machen wollte, hat er mich geschlagen oder gesagt, er bringe sich um.“

Auch vorherige Partnerin hat Erfahrungen gemacht

Dieselbe Erfahrung berichtet auch eine andere junge Frau, die 2020 länger als ein Jahr mit ihm zusammen war: „Einmal rief er mich aus dem Auto an und sagte: ,Der nächste Baum gehört mir.’“ Auch in dieser Beziehung: Schläge, Tritte, Gewalt, für die er schon früher gerichtlich abgeurteilt wurde. Warum sie nicht schon nach dem ersten Gewaltausbruch Schluss gemacht habe, wird sie gefragt. Sie spricht von „emotionaler Abhängigkeit“.

Der Angeklagte, meist bedrückt nach unten blickend, schwenkt nach anfänglichem Herumlavieren auf die offenkundig von seinem Verteidiger tatkräftig vorgegebene Linie ein und gibt seine Gewaltexzesse zu, entschuldigt sich, will Reue zeigen. Gleich mehrfach ist er vorbestraft. Er spricht von ausgiebigem Konsum von Alkohol und Kokain seit jungen Jahren.

Vor allem deshalb wendet sich Richterin Hütt so eindringlich fragend an die psychiatrische Gutachterin, die mit dem Angeklagten im Gefängnis sprach, ihn Persönlichkeitstests unterzog, ihn in der Hauptverhandlung hörte und beobachtete. Eva Biebinger, Fachärztin für Psychiatrie, hält den Angeklagten weder für vermindert schuldfähig, noch empfiehlt sie etwa seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Drogen spielen keine Rolle – sagt die Gutachterin

Der Konsum von Alkohol und Kokain habe beim Angeklagten nicht den Grad einer Abhängigkeit erreicht, sagt sie. Sie stelle „kein Suchtdiagnose“. Was konkret die Crashfahrt vom 6. Mai betrifft – da habe sie keine Anhaltspunkte für eine „Intoxikation“ des Angeklagten; bedeutet: keine verminderte Schuldfähigkeit durch Alkohol oder Drogen. Allerdings: einer Blut- und Urinprobe nach dem Unfall hatte sich der Mann, auch nach eigenem Eingeständnis, durch rasches Davonlaufen entzogen.

Was die Sachverständige dann über besondere Persönlichkeitsmerkmale des Angeklagten referiert, ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Sie spricht von narzisstischen und gewalttätigen Strukturen. Die Ärztin erläutert: „Er hat eine Tendenz, eigene Fehler zu beschönigen und zu bagatellisieren, und bei Problemen ist er mit Schuldzuweisungen an Partnerinnen schnell bei der Hand.“ Zudem könne er manipulieren – das zeige sich bei seinen Selbstmorddrohungen, die wohl eher dazu dienten, seinen Willen durchzusetzen. „Echte Suizidabsichten sehe ich nicht“, so Biebinger.

Je enger die Bindung, desto schlimmer die Gewalt

Der Angeklagte stamme aus einem wohlhabenden Elternhaus, möge einen gehobenen Lebensstil, „Partys, Clubs, Urlaube, schnelle Autos – er findet sich toll.“ Allerdings: Wenn er sich gekränkt fühle, schlage seine starke Emotionalität leicht in Aggression um. „Das kann auch in Zukunft wieder passieren.“ Dass seine Gewalttätigkeit dann nicht irgendjemanden trifft, sondern gerade Frauen, mit denen er in einer Beziehung lebt – das sei alles andere als Zufall, bekundet die Psychiaterin: „Diese Problematik ist partnerschaftsspezifisch.“

Die Sachverständige legt noch eine Nuance zu: „Je wichtiger ihm die Partnerin ist, desto intensiver kommt es zu Eskalationen.“ Wenn eine geliebte Frau sich von ihm trennen wolle, „dann empfindet er eine Mischung aus Angst, Traurigkeit und Aggression“, sagt die Psychiaterin. Und dann schlage er zu. Das sagt sie nicht wörtlich, aber es ist die logische Fortführung des Gedankens.

So betrachtet habe er zu der Frau, die an jenem 6. Mai bei der Crashfahrt neben ihm im Auto saß, eine ganz außerordentlich starke Bindung empfunden, urteilt Psychiaterin Biebinger. Dieser Darlegung folgt in der Verhandlung ein Moment überraschter Atemlosigkeit, danach eine eher flapsig-absurde Diskussion zwischen Richterin Mirtha Hütt und Verteidiger Manfred Zipper: Ob Prävention dadurch möglich sei, dass der Angeklagte nur noch mit starken Frauen leben solle, die sich nichts gefallen lassen.

„Abstinenz wäre gut“, meldet sich Psychiaterin Biebinger noch mal zu Wort, meint damit allerdings natürlich nur den Alkohol- und Drogenkonsum des Angeklagten. Insofern empfehle sie, neben Strafe im Urteil die Verordnung einer ambulanten Psychotherapie; allerdings zweifle sie diesbezüglich am Problembewusstsein des Angeklagten. Letzteres sieht Verteidiger Zipper ganz anders: „Er würde da auf jeden Fall mitmachen.“

Die Plädoyers sind für den 14. Mai geplant, das Urteil soll am 28. Mai gesprochen werden.

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