Rhein-Pfalz Kreis „Es stimmt alles“

Schifferstadt/Frankenthal. Seit gestern muss sich ein 23-jähriger Mann aus Schifferstadt vor der Großen Strafkammer am Landgericht Frankenthal verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Raub, sexuelle Nötigung und Missbrauch eines Kindes vor. Da er zur Tatzeit jedoch an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt war, steht für ihn die Unterbringung mit Behandlung im Pfalzklinikum in Klingenmünster im Raum.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer. Zwischen dem 30. August und dem 28. September 2013 soll der Mann in Schifferstadt mehrere Frauen belästigt, begrapscht, geschlagen und manche auch beraubt haben. Einer gehbehinderten Rentnerin habe er ins Gesicht gespuckt. Einem Rentner wollte er in der Unterführung Portheide zudem Geld stehlen, erbeutete durch einen Griff in den Fahrradkorb des 75-Jährigen jedoch nur dessen Gesangbuch, das der Rentner auch problemlos wieder zurückeroberte. Am schwersten wiegt ein weiterer Punkt der Anklage. Demnach soll der heute 23-Jährige im vergangenen Jahr einen 13-jährigen Jungen auf einem Spielplatz unsittlich berührt und gezwungen haben, unsittliche Handlungen an ihm vorzunehmen. „Es stimmt alles“, räumte der Beschuldigte vor der großen Strafkammer mit gehetztem Blick ein. „Ich war damals krank und ich hatte kein Geld.“ In sein Pauschalgeständnis waren dabei unter anderem eingeschlossen, dass er am 30. August eine Dame auf dem Friedhof unsittlich berührt haben soll, weiter hin der versuchte Diebstahl des Gesangbuchs, und die Nötigung gegen eine 71-jährige Gehbehinderte, die er ebenfalls zunächst begrapscht hatte. Auch zwei Frauen in seinem Alter, flüchtige Bekannte, habe er möglicherweise befingert. „Nur der Fall mit dem kleinen Jungen stimmt überhaupt nicht. Der wurde zu dieser Aussage aufgehetzt.“ Tatsächlich räumte auch die Vernehmungsbeamtin der Polizei ein, dass sie schon bei der Aufnahme der Anzeige Zweifel an der Aussage des jungen Mannes gehabt habe: „Die Schilderung der sexuellen Handlungen klangen für mich zu genau. Wie vorformuliert. Die Aussage über die Örtlichkeiten war hingegen unklar.“ So gab er bei der Polizei einen Tag nach der Tat an, der Übergriff habe auf dem Kinderspielplatz am „Haus des Kindes“ stattgefunden. Gestern sagte er hingegen aus, alles habe sich in der Nähe der Kinderburg abgespielt. Unklar blieb auch, ob sich der Angeklagte und der Junge bereits vorher kannten. Für Gutachterin Iris Schick spielte dies alles keine Rolle. „Die Symptome für eine paranoide Schizophrenie sind eindeutig.“ Deshalb sei der ungelernte Hauptschulabsolvent auch bereits drei Mal in kurzzeitiger Behandlung gewesen – jeweils mit nur kurzfristigem Erfolg. „Zur Tatzeit hörte er Stimmen, fühlte sich verfolgt und ausspioniert, war sprunghaft und aggressiv und hat sogar Morddrohungen ausgestoßen“, zählte sie auf. „Sie sind schwer krank und müssen dringend behandelt werden“, sagte Schick in Richtung des Mannes. Erschwerend kam hinzu, dass er bis zu seiner Verhaftung am 7. November starker Konsument von Cannabis gewesen sei. „Das wirkt nur scheinbar beruhigend. Die Krankheit kommt durch diese Wirkstoffe früher, schneller und schlimmer.“ Sie hatte deshalb keinen Zweifel an der Schuldunfähigkeit des Mannes und sprach sich deswegen für eine Unterbringung zur stationären Behandlung auf unbestimmte Zeit aus. Am Montag, 28. April, 9 Uhr, wird gegen den Mann weiterverhandelt. Vor Plädoyers und Urteil werden noch weitere Zeugen vernommen.

x