Hessheim Bäume im Friedhofspark sind „unbedingt erhaltenswürdig“

Die Bäume auf dem Friedhofsgelände gelten als „unbedingt erhaltenswürdig“, sagt die Untere Naturschutzbehörde.
Die Bäume auf dem Friedhofsgelände gelten als »unbedingt erhaltenswürdig«, sagt die Untere Naturschutzbehörde.

Die fünf alten Bäume im Friedhofspark dürfen stehen bleiben. Das haben die Mitglieder des Heßheimer Umweltausschusses am Dienstag in ihrer Sitzung noch einmal betont. Anwohner der Anna-Seghers-Straße hatten sich zuvor beschwert. Das Thema landete beim Kreis. Auch der sagt jetzt: Die Bäume sind „unbedingt erhaltenswürdig“. Anderswo müssen aber Bäume weichen.

Zwei Linden, eine Rosskastanie und ein Ahorn: Der Baumbestand im Friedhofspark an der Gerhart-Hauptmann-Straße ist alt. Anwohner der Anna-Seghers-Straße hatten bei der Ortsgemeinde um deren Fällung gebeten. Doch die lehnte ab. Das Thema landete bei der Unteren Naturschutzbehörde, die beim Rhein-Pfalz-Kreis in Ludwigshafen angesiedelt ist.

Ende Juli gab es einen Ortstermin. Nun liegt die Stellungnahme vor, aus der Ortsbürgermeister Holger Korn (SPD) in der Sitzung des Umweltausschusses am Dienstag zitierte: Die Bäume seien „unbedingt erhaltenswürdig“, wirkten sich positiv auf das Kleinklima aus und stellten somit einen Mehrwert für die Allgemeinheit dar. Eine Fällung käme nicht infrage. Einen Anspruch auf Fällung der Bäume gebe es nur höchstens fünf Jahre nach deren Pflanzung. Sollten Wurzeln oder Zweige über die Grenze ragen, so dürften diese jedoch zurückgeschnitten werden. Allerdings ohne das Erscheinungsbild des Baums zu beeinträchtigen, betonte die Behörde in ihrer Stellungnahme. Das Einsammeln von Laub – einer der Kritikpunkte der Anwohner – sei „entschädigungslos hinzunehmen“. Diese Einschätzung bestätigten die Ausschussmitglieder. Korn versicherte jedoch, dass „die Bäume wie in der Vergangenheit baumpflegerisch beobachtet werden“.

Pappeln sind abgestorben

Anders ist die Situation mit den Graupappeln und Ahornbäumen am Graben entlang der Autobahn 61. Eine Ortsbesichtigung der Baumallee, die nach der Unterquerung der Landesstraße 453 in den Schrakelbach mündet und bei der die Untere Naturschutzbehörde ebenfalls dabei war, ergab: Der Baumbestand muss unter „forstlichen Gesichtspunkten“ ausgelichtet werden, weil er teilweise abgestorben ist. „Obwohl es mir um jeden Baum weh tut“, sagte Korn, käme man um eine Fällung nicht herum. Bedingt durch den Graben fehlten laut Pflegebehörde des Kreises Stützwurzeln, sodass sich eine Neigung nach Osten hin zur A61 ergeben habe. Dadurch sei auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Die Kosten für die Fällung belaufen sich auf rund 15.000 Euro. Im Haushalt für das Jahr 2020 hat die Ortsgemeinde rund 9300 Euro bereitgestellt. Der Ortsbürgermeister griff daher den Vorschlag der Verwaltung auf, die Arbeiten auf zwei Jahre zu verteilen. Bodo Voll, der für die Freien Wähler im Ausschuss sitzt, schlug vor, mit der Fällung der Bäume zu beginnen, die die größte Gefahr für den Verkehr darstellen – und dem stimmten auch die anderen Ausschussmitglieder zu.

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