Römerberg RHEINPFALZ Plus Artikel Ausbaukosten auf viele Schultern verteilt

Schadhafte Straßen: In Römerberg schreckte die Gemeinde wegen hoher Ausbaubeiträge für die Anwohner bisher vor mancher Sanierung
Schadhafte Straßen: In Römerberg schreckte die Gemeinde wegen hoher Ausbaubeiträge für die Anwohner bisher vor mancher Sanierung zurück.

Nachdem vor fast zehn Jahren erstmals die Einführung wiederkehrender Beiträge in Römerberg diskutiert wurde, hat der Ortsgemeinderat nun eine Satzung beschlossen. Dass das Abrechnungsmodell für den Straßenausbau umgestellt wird, ist wegen Landesvorgaben aber auch nötig. Bis die Bürger tatsächlich zahlen müssen, wird es trotzdem noch eine Weile dauern.

Der Zustand der Gemeindestraßen in Römerberg sorgt regelmäßig für Unmut. Dass bestehende Straßen über Flickwerk hinaus grundsaniert und ausgebaut werden, ist aber äußerst selten. Das lag bislang auch daran, dass die Gemeinde davor zurückschreckte, die Anwohner mit hohen Ausbaubeiträgen zur Kasse zu bitten. Mit dem System wiederkehrender Beiträge, wie es sie in der übrigen Verbandsgemeinde schon länger gibt, soll es gerechter und finanziell verträglicher zugehen: Die Kosten für den Straßenausbau werden auf alle Grundstückseigentümer umgelegt und in Form wiederkehrender, also regelmäßiger Beiträge finanziert. Die Gemeinde zahlt einen festen Anteil von 35 Prozent der Kosten.

Alle Grundstückseigentümer heißt im Fall von Römerberg: jene, die in der jeweiligen Abrechnungseinheit für die wiederkehrenden Beiträge baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbare Flächen besitzen, von denen aus Straßen erreicht werden können. Von diesen Abrechnungseinheiten gibt es laut der nun im Rat beschlossenen Satzung vier: die Ortsteile Berghausen und Heiligenstein bilden eine Einheit, der Ortsteil Mechtersheim eine zweite. Getrennt davon sind noch einmal die Abrechnungseinheiten für die Gewerbegebiete an der B9 und In den Rauhweiden. Das heißt: Wird zum Beispiel im Berghausener Ortskern eine Straße ausgebaut, zahlen dafür alle Grundstückseigentümer in Berghausen und Heiligenstein, nicht aber jene in Mechtersheim.

Landesweite Einführung

Nach Angaben der Verwaltung hatte sich die Einführung der wiederkehrenden Beiträge in der Vergangenheit hauptsächlich deshalb immer wieder verzögert, weil Fremdfirmen das gesamte Römerberger Straßennetz begutachten und die Daten auswerten mussten. Zwischenzeitlich hatte die Landesregierung beschlossen, dass wiederkehrende Beiträge in den Kommunen landesweit eingeführt werden sollen. Einen Landeszuschuss für das Erstellen einer entsprechenden Satzung gibt es aber nur, wenn diese bis spätestens 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Der Ortsgemeinderat Römerberg hat die Satzung für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge deshalb in seiner letzten Sitzung des Jahres am Dienstagabend einstimmig beschlossen. „Was lange währt, wird endlich gut“, kommentiert dies Wilfried Röther (CDU) und erinnerte daran, dass seine Fraktion einst den Anstoß zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge gab. Ulrike Maier (Grüne) fand, dass sich die zehn Jahre gelohnt hätten, um das System für Bürger transparent zu machen. Und Herbert Martin Kälberer (SPD) rief angesichts des lange erwarteten Satzungsbeschlusses schlicht aus: „Heureka!“

Bis die Bürger die ersten Beitragsbescheide im Briefkasten haben, wird es aber noch dauern. Laut Verwaltungsmitarbeiterin Nina Hansen muss die Gemeinde zunächst ein Ausbauprogramm beschließen. Anhand der Kostenschätzung errechne die Verwaltung dann die Höhe der Beiträge für die jeweilige Abrechnungseinheit. Sind in einer Einheit, zum Beispiel im Gewerbegebiet In den Rauhweiden, vorerst keine Baumaßnahmen vorgesehen, dann werden dort auch keine Beiträge erhoben.

Erste Straßen im Blick

Laut Römerbergs Ortsbürgermeister Matthias Hoffmann (Grüne) sollen als erstes die Friedensstraße in Mechtersheim sowie im Abrechnungsgebiet Berghausen/Heiligenstein die Hermann-Löns-, die Edith-Stein-, die Schul- und die Friedhofsstraße saniert werden. Wie hoch die Beiträge für die Grundstücksbesitzer sein werden, lässt sich noch nicht genau sagen. Neben der Grundstücksfläche können verschiedene Faktoren die Höhe beeinflussen, zum Beispiel wie viele Geschosse die Gebäude darauf haben oder ob es sich um ein besonders tiefes Grundstück handelt, für das es keinen Bebauungsplan gibt. Hoffmann rechnet mit rund 100 Euro Beitrag im Jahr für Besitzer eines normalen Einfamilienhauses. Die ersten vorläufigen Beitragsbescheide würden voraussichtlich nicht vor dem Spätjahr 2024 an die Bürger zugestellt, schätzt er.

Mithilfe der wiederkehrenden Beiträge ausgebaut werden übrigens nur die Gemeindestraßen, nicht die Landes- oder Kreisstraßen wie zum Beispiel Germersheimer, Heiligensteiner oder Berghäuser Straße. Trotzdem müssen auch die Anwohner dieser Straßen in den Topf einzahlen – ein Umstand, der andernorts schon für dicke Luft bei den Grundstücksbesitzern gesorgt hat.

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