Pirmasens Töns gegen Bund: Bundesgerichtshof verkündet im Juli

Ohne Entscheidung endete gestern die knapp einstündige mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Fall Töns gegen den Bund. Das Unternehmen fordert wie mehrfach berichtet vom Bund eine sechsstellige Summe, die es infolge eines Felsabbruchs an der Rückseite seines Gebäudes aufwenden musste. Ein Verkündungstermin beim BGH ist für 18. Juli angesetzt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte die Bundesrepublik im Januar 2013 dazu verurteilt, an die Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG etwa 215.000 Euro plus Zinsen zu zahlen; Revision wurde nicht zugelassen, wogegen der Bund erfolgreich Beschwerde beim BGH einlegte. Die Kosten entstanden durch Sicherungen an einem angrenzenden Felsen, von dem sich ein 530-Tonnen-Stück gelöst hatte. Dort befindet sich ein im Zweiten Weltkrieg genutzter Luftschutzstollen, dessen Eintrieb laut Gutachten für das OLG das Massiv geschwächt hatte. Töns sicherte den Bereich und forderte die Kosten vom Bund zurück. Dieser lehnte Ende 2008 den Antrag ab. Seitdem beschäftigt der Fall die Justiz. Vor dem BGH geht es um formale Fragen – letztlich aber darum, ob die Ansprüche dem Grunde nach bestehen. Neue Sachargumente seien nicht ausgetauscht worden, so der Anwalt von Töns gestern. Das Gericht kann nun neu urteilen oder das OLG-Urteil aufheben und ans OLG zurückverweisen oder es bestätigen. Der BGH selbst informierte nur über den Verkündungstermin. (tre)

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