Pirmasens
Schöffen gesucht: Was dieses Ehrenamt ausmacht
Im Namen des Volkes: Mit diesen Worten wird ein Urteil gefällt, und damit das auch stimmt, werden für die nächste Amtsperiode Schöffen gesucht, die als Spiegel der Gesellschaft die Berufsrichter ehrenamtlich unterstützen. Voraussetzung ist kein Jurastudium, sondern Lebenserfahrung und ein gesunder Menschenverstand.
Aktuell werden beim Amtsgericht Pirmasens wieder Laienrichter gesucht. Die Schöffen wirken als vollwertige Richter bei allen Entscheidungen in einer Hauptverhandlung mit. Sie haben uneingeschränktes Fragerecht, können aber auch von Verfahrensbeteiligten als befangen abgelehnt werden. Anders als ein Richter soll ein Schöffe keine Akten wälzen. „Seinen Eindruck soll er aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewinnen“, erklärt Schmidt-Wilhelm, Direktorin des Amtsgerichts in der Bahnhofstraße. Damit sind die Verlesung der Anklageschrift sowie die Zeugenvernehmungen gemeint. Vor der Verhandlung wisse der Schöffe nur, was dem Angeklagten vorgeworfen wird und ob er sich zu dem Vorwurf äußern will.
Von der Arbeit freigestellt
Amtsgerichtsdirektorin Schmidt-Wilhelm hatte den Eindruck, dass mehr Leute als sonst ihr Interesse fürs Schöffenamt in der Geschäftsstelle in der Bahnhofstraße bekundet hatten. Vielleicht, weil so viele Plakate aushängen, vermutet sie. Oder auch, weil so mancher von den Gerichtsverhandlungen im Fernsehen animiert sei. So seien wenigstens richtige Vorschlagslisten zustandegekommen, damit der Schöffenwahlausschuss eine echte Wahl hat und nicht die wenigen benennen muss, die da sind.
Der Zeitaufwand eines Schöffen ist überschaubar. Er soll höchstens für zwölf Sitzungstage pro Jahr herangezogen werden, und die weiß er schon im Voraus fürs ganze Jahr. „Schöffe zu sein, ist gut für Leute, die beruflich ihre Zeit gut einteilen können“, sagt die Direktorin, die vor 15 Jahren selbst Vorsitzende des Jugendschöffengerichts in Pirmasens war. Wenn es um Verhandlungen geht wie der Wohnungsbrand in der Winzler Straße oder der Prozess gegen die VR-Bank wegen Geldschiebereien zweier Angestellter seien die Sitzungen zeitaufwendig, weil viele Beweisanträge gestellt und Zeugen vernommen würden.
Eine Frau und ein Mann
Derzeit sind beim Jugendschöffengericht 14 Schöffen, sieben Männer und sieben Frauen, und beim Erwachsenengericht fünf Schöffenpaare, also zehn Schöffen insgesamt, im Amt. Paritätisch besetzte Paare seien die Regel, weil das Gericht ein Spiegelbild der Gesellschaft sei. Immerhin ergehen die Urteile bei Gericht im Namen des Volkes. Multikulturell gehe es bei den Schöffen deswegen noch lange nicht zu. „Schöffen müssen Deutsche sein“, erklärt die Direktorin. Die Männer und Frauen, die sich bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Einen Migrationshintergrund darf der Schöffe haben, die deutsche Sprache sollte er beherrschen, informiert Schmidt-Wilhelm.
Außerdem soll ein Schöffe zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen und unparteiisch sein. Da an den Verhandlungen ein hauptberuflicher Richter sowie zwei Schöffen teilnehmen, könnten die Schöffen sogar den Richter überstimmen. Schmidt-Wilhelm findet es aber unwahrscheinlich, dass beispielsweise rechtsgesinnte Personen ein Schöffenpaar abgeben, um straffällig gewordene Asylanten und Flüchtlinge härter zu bestrafen. „In solch einem Fall würde in der Verhandlung ein Befangenheitsantrag gestellt werden“, erklärt sie. Vorab würden politische Haltungen allerdings nicht geprüft. Nicht auf die Vorschlagsliste fürs Schöffenamt gehören Pfarrer, Mitglieder der Bundesregierung, Richter, Notare und Vollstreckungsbeamte, sowie Bewerber, die eine Stasi-Vergangenheit haben oder der Reichsbürgerszene angehören, denn die würden die freiheitlich demokratische rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnen und bekämpfen, so Schmidt-Wilhelm.
Andere Anklagepunkte
Wie viele Schöffen und Jugendschöffen in der kommenden Amtsperiode in Pirmasens benötigt werden, steht noch nicht fest. Das hänge davon ab, wie viele Sitzungstage anberaumt sind, erklärt Sabine Schmidt-Wilhelm. In der laufenden Amtsperiode seien 45 Sitzungstage für Jugendschöffen gemeldet, 106 Tage für Erwachsenenschöffen.
Was sich in den vergangenen Jahren verändert habe, seien die Anklagepunkte: Den einfachen oder schweren Diebstahl gebe es so gut wie gar nicht mehr, berichtet Schmidt-Wilhelm. In mehr Verfahren als früher gehe es um Kinderpornografie oder Drogen.
Und wie wird ein Schöffe vergütet? Gar nicht, antwortet Schmidt-Wilhelm kurz und bündig. Das Amt des Schöffen ist ehrenamtlich. Das heißt, er bekommt für seine Arbeit lediglich Aufwandsentschädigungen wie Verdienstausfall, Entschädigung für die Haushaltsführung, Erstattung von Bus- und Bahnfahrkarten sowie Fahrtkosten im Auto – 0,42 Euro pro Kilometer – und Parkgebühren. Der aktuelle Stundensatz liege bei 17 Euro, informiert die Direktorin.