Pirmasens Kellereinbruch-Serie: Drogensüchtiger muss ins Gefängnis

Der Angeklagte bleibt im Gefängnis.
Der Angeklagte bleibt im Gefängnis.

Eine Vielzahl von Straftaten hat ein heute 27-jähriger Pirmasenser im Laufe seines noch jungen Lebens angehäuft. Hintergrund war seine Drogensucht. Am Dienstag musste er sich wieder einmal vor Gericht verantworten.

Zwischen 30. September und 3. November 2023 beging der Mann sieben Straftaten. Er verschaffte sich – meist gewaltsam – Zutritt zu Wohnanwesen und Kellern. Dort durchwühlte er Kellerabteile und stahl unter anderem zwei E-Scooter im Wert von 400 und 600 Euro, ein Fahrrad, eine Playstation, eine Wasserpfeife und Kleidung. Einmal blieb es beim Versuch und einmal führte er ein Butterfly-Messer griffbereit mit sich.

Der Angeklagte räumte die Taten über seinen Verteidiger ein. Sie seien auf die Suchtproblematik seines Mandanten zurückzuführen, erklärte dieser. Ab etwa 13 Jahren habe er Cannabis und Amphetamin konsumiert, später auch Heroin gespritzt. Bereits seine Eltern sollen heroinabhängig gewesen sein. Die Drogensucht soll der Angeklagte mit Diebstählen und Einbrüchen finanziert haben, las der Richter aus einem früheren Urteil vor. Darin war der Mann wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht, Beleidigung, Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahls zu drei Jahren und drei Monaten Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden. Es war nicht seine erste Verurteilung. Sein Strafregister weist bereits 13 Einträge auf.

Angeklagter bleibt in Haft

Das genannte Urteil bezog das Schöffengericht nun in die Verurteilung wegen der Kellereinbrüche – viermal Einbruchsdiebstahl, davon einmal nur Versuch, zweimal Diebstahl und einmal mit Waffen – mit ein. Es verurteilte den 27-Jährigen zu vier Jahren Haft, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und er bleibt weiter in Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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