Pirmasens „Er wollte sie töten“

91-65982891.jpg

Das Urteil ist gesprochen. Der 44-Jährige, der auf dem Parkplatz der Schuhfabrik Peter Kaiser seine Frau mit einem Messer schwer verletzt hatte, muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Vorher muss der alkoholkranke Mann allerdings in den Entzug.

Nach mehrtägiger Beweisaufnahme vor der Großen Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken verkündete die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas gestern Nachmittag das Urteil. Der 44-jährige Angeklagte wurde zu sieben Jahre Gefängnis verurteilt, weil er im August seine Ehefrau mit Messerstichen töten wollte. Wegen seiner Alkoholsucht und der Gefahr, dass er weitere erhebliche Straftaten begeht, ordnete die Kammer seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an. Die Kammer ist nach den Worten der Vorsitzenden überzeugt, dass der Angeklagte am 5. August morgens nach sechs Uhr auf dem Parkplatz der Firma Peter Kaiser gewartet hatte, um seine Ehefrau abzufangen, wenn sie zu ihrer Arbeit kommt. „Er wurde von Zeugen dort gesehen“, sagte die Richterin. Kurz vor sieben Uhr kam seine Frau dann mit ihrem Auto angefahren. Sie habe, so Thomas, versehentlich die Scheibe an der Fahrerseite geöffnet, als sie ihren Mann gesehen habe. Danach habe sich der Angeklagte ins Auto gebeugt und mit einem Küchenmesser, das er von zu Hause mitgebracht hatte, auf seine Frau eingestochen. Die Ehefrau erlitt drei Messerstiche in die Brust, zwei Stiche mit dem Messer in die Beine und an den Händen Schnittverletzungen, die durch ihre Abwehr entstanden seien. Der Rechtsmediziner habe festgestellt, dass die drei Stiche mit dem Messer in die Brust in kurzen Abständen erfolgt seien. Diese Stiche wären möglicherweise tödlich gewesen, wenn sie gerade in die Brust eingedrungen wären, so der Gutachter. Er sprach von einer „potenziellen Lebensgefahr“. „Das ist der entscheidende Punkt. Das beweist Tötungsvorsatz“, sagte die Vorsitzende. Der Mann habe gewusst, dass seine Ehefrau nun Ernst mache und nicht zu ihm zurückkommen werde. Einen Tag zuvor habe er beim Anwalt seiner Ehefrau davon erfahren. In der folgenden Nacht habe er in Kröppen mit einem Auto einen Unfall mit Flucht gebaut. Bei ihm seien über 2,5 Promille Alkohol im Blut festgestellt worden. Wenige Stunden danach sei er dann am Parkplatz von Peter Kaiser gewesen und habe mit einem Küchenmesser mit einer 14 Zentimeter langen Klinge gewartet. Nach den Messerstichen habe er das Messer in einen Busch geworfen. „Er hatte an beiden Händen Blut und Blutspritzer im Gesicht“, sagte die Richterin gestern. „Er wollte sie töten.“ Der Angeklagte habe seine Frau schon in der Vergangenheit geschlagen und ihr gedroht, dass er sie töten werde, wenn sie ihn verlassen sollte. Er sei an diesem Morgen erheblich alkoholisiert gewesen. „Er ist Alkohol gewöhnt“, sagte Thomas. Es müsse bei dem Mann eine Enthemmung angerechnet werden, nicht aber verminderte Schuldfähigkeit, so die Richterin. Sie schloss mit den Worten: „Sie hat Narben. Sie wird immer wieder daran erinnert werden“. (wuk)

x