Verkehr Was der Streik für die Zugreisenden bedeutet

Bahn-Reisende müssen sich ab Donnerstagabend auf Zugausfälle einstellen.
Bahn-Reisende müssen sich ab Donnerstagabend auf Zugausfälle einstellen.

Bahnreisende und Pendler müssen sich wegen des neuerlichen Warnstreiks der Lokführergewerkschaft GDL auch in Rheinland-Pfalz auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Betroffen von den Arbeitsniederlegungen seien von Donnerstagabend an auch Regionalzüge und S-Bahnen, gab der Rhein-Main-Verkehrsverbund bekannt. Die GDL hatte ihre Mitglieder zu dem Warnstreik ab 22.00 Uhr an im Personenverkehr aufgerufen, bereits ab 18.00 Uhr sollte er im Güterverkehr beginnen. Voraussichtlich an diesem Freitagabend um 22.00 Uhr werde der Warnstreik beendet sein, hieß es.

Nach Angaben der Deutschen Bahn werden Beeinträchtigungen schon vor Beginn des Warnstreiks erwartet, ebenso danach. Während des Ausstands gilt ein Notfahrplan mit stark reduziertem Angebot. Was es sonst noch zu beachten gibt:

Kann ich kostenlos umbuchen?

Wer die geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben will, kann das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben. Auch ein Vorziehen der Reise am Donnerstag ist im Rahmen einer Sonderkulanz möglich. Die Bahn rät in diesem Fall dazu, eine Ankunft vor 18.00 Uhr zu planen, weil es bereits vor Streikbeginn zu Einschränkungen kommen kann. Das Ticket gilt immer für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung.

An dieser Stelle finden Sie ein Video via Glomex.

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Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug ausfällt, kann das Ticket auch kostenlos storniert werden, das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück. Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen höherwertigen Zug umsteigen will, etwa einen ICE oder EC, muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote.

Wann gibt es Entschädigung?

Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.

Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.

Wie komme ich an mein Geld?

Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Es ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.

Das Fahrgastrechte-Formular gibt es außerdem im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.

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