Recht Verfassungsrichterin Langenfeld: Grundgesetz ist Glücksfall für die Bundesrepublik

Bilder der Richter des Bundesverfassungsgerichts mit dem roten Barett und den gleichfarbigen Roben haben ikonischen Charakter.
Bilder der Richter des Bundesverfassungsgerichts mit dem roten Barett und den gleichfarbigen Roben haben ikonischen Charakter.

Prägnant, vergleichsweise kurz und Garant einer stabilen Ordnung, die seit 75 Jahren trägt. Dass Christine Langenfeld das Grundgesetz in den höchsten Tönen lobt, ist kein Wunder. Seit 2016 ist die aus Rheinland-Pfalz stammende Rechtswissenschaftlerin Mitglied des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht. Sie sagt: „Ich schätze das Grundgesetz als Glücksfall für die Bundesrepublik Deutschland ein.“ Diese Verfassung habe „in ihrer Prägnanz und in ihrer im Vergleich zu anderen Verfassungen gegebenen Kürze“ eine stabile Ordnung geschaffen. Das Grundgesetz ermögliche es aufgrund seiner Auslegungsoffenheit dem Verfassungsgericht, es „modern zu halten“. Was Langenfeld zur Debatte um Parteiverbote und mögliche Gefahren für die Demokratie sagt, lesen Sie in diesem Interview.

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