Olympia Urteil: Wunderkind Walijewa darf starten

Sieg vor dem CAS: Kamila Walijewa darf im Einzelwettbewerb in Peking starten.
Sieg vor dem CAS: Kamila Walijewa darf im Einzelwettbewerb in Peking starten.

Trotz eines positiven Dopingtests darf Gold-Favoritin Kamila Walijewa im olympischen Eiskunstlauf-Einzel starten. Der Internationale Sportgerichtshof Cas lehnte am Montag nach einem Eilverfahren bei den Winterspielen in Peking die Einsprüche gegen die Aufhebung ihrer vorläufigen Sperre ab. Als einen der Gründe für die Entscheidung nannte der Cas das Alter der 15-Jährigen, die als Minderjährige eine „geschützte Person“ unter dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) sei. Zudem wäre es angesichts der unklaren Beweislage und der Verzögerungen bei der Auswertung des Dopingtests unfair, der Russin eine Teilnahme am Damen-Einzel zu verwehren.

In der Doping-Affäre um das Eiskunstlauf-Ausnahmetalent geht es nicht nur um sauberen Sport bei den Peking-Spielen. Auch der seit dem Staatsdoping-Skandal beschädigte Ruf Russlands steht wieder auf dem Prüfstand. Das Internationale Olympische Komitee und die Wada wollten die Aufhebung einer vorläufigen Sperre der 15 Jahre alten Europameisterin nicht hinnehmen. Sie hatte das russische Team noch zum Olympiasieg geführt, bevor ihr positiver Doping-Test vom 25. Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften in St. Petersburg bekannt wurde. Walijewa war von der nationalen Anti-Doping-Agentur Rusada erst am 8. Februar vorläufig suspendiert worden, weil angeblich das Ergebnis der Probenuntersuchung erst so spät vom Stockholmer Labor übermittelt worden sei. Die Rusada nannte den 7. Februar als Datum für den Eingang des Befunds. Als Gründe der Verzögerung wurden die aktuelle Corona-Situation und erkranktes Laborpersonal genannt. In Walijewas Probe wurde das verbotene Herzmittel Trimetazidin nachgewiesen.

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