Verbraucher Mögliche Bahnstreiks, Weinetiketten und mehr: Was sich im Dezember ändert

Auf den Weinetiketten müssen Winzer und Genossenschaften künftig auch den Kaloriengehalt des Flascheninhalts angeben – allerding
Auf den Weinetiketten müssen Winzer und Genossenschaften künftig auch den Kaloriengehalt des Flascheninhalts angeben – allerdings betrifft das mit wenigen Ausnahmen meist erst den Jahrgang 2024.

Nährwerte und Zutaten beim Wein müssen bald für Verbraucher erkennbar sein. Eine solche EU-Regel gilt ab 8. Dezember, betrifft die meisten Weine aber erst später. Lkw-Maut, Pflege und Bahn: Was sich im Dezember sonst noch ändert.

Bei allen nach dem 8. Dezember hergestellten Weinen und Sekten – das heißt in den meisten Fällen wird das erst den Jahrgang 2024 betreffen – muss der Kalorienwert auf dem Flaschen-Etikett auftauchen. Auch die Zutaten müssen für Verbraucher einsehbar sein – entweder ebenfalls auf dem Etikett oder elektronisch abrufbar etwa mittels QR-Code.

Hier lesen Sie mehr zu den Änderungen für Kunden, Beschäftigte und Anbieter im Dezember.

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