Rheinland-Pfalz Heizungsgesetz: Kritik am Zeitplan des Landes

Fernwärmenetze sind in großen Städten schon jetzt Realität. Die Versorgungsunternehmen müssen für die Wärmewende planen.
Fernwärmenetze sind in großen Städten schon jetzt Realität. Die Versorgungsunternehmen müssen für die Wärmewende planen.

Der Zeitplan des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums für die Umsetzung des Heizungsgesetzes sei „eine Zumutung für alle Kommunen“. Das sagte die geschäftsführende Direktorin des Städtetags Rheinland-Pfalz, Lisa Diener.

Sie reagierte damit auf Pläne, die Klima- und Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) am Mittwoch vorgestellt hatte. Das Bundesgesetz erfordert eine Wärmeplanung von den Kommunen. Das Land legt in einem eigenen Gesetz fest, welche Ebene dafür zuständig ist. Nach Eders Zeitplan soll der Gesetzentwurf erstmals am 27. August im Ministerrat beraten werden. Die Verabschiedung durch das Parlament ist für die erste Jahreshälfte 2025 angestrebt. Das sei viel zu spät, sagt Lisa Diener. Nach den Vorgaben des Bundes müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bereits 2026 mit der Wärmeplanung fertig sein, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. Von dieser Planung hängt ab, ob Hausbesitzer damit rechnen können, ihr Gebäude an ein Wärmenetz anschließen zu können. Je später das Landesgesetz kommt, je weniger Zeit bleibe den Kommunen, sagt Diener. Andere Bundesländer, beispielsweise Baden-Württemberg, seien deutlich weiter.

Wichtige Fragen seien noch ungeklärt. Neben der Finanzierung zählt Diener dazu Regelungen zur Datenübermittlung. Konkret fehle eine Rechtsgrundlage, dass Schornsteinfeger und Energieversorger den Kommunen datenschutzkonform Hinweise zur Art der Heizung und zum Verbrauch übermitteln. Das Land solle noch im ersten Jahr für Klarheit sorgen, sagte Diener. „Jede weitere Verzögerung auf Landesebene bremst die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung aus.“

Fragen und Antworten rund im das geplante Landesgesetz zur Wärmeplanung finden Sie hier

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