Steuer-Tipp Das Finanzamt hilft beim Umzug

Beruflich bedingte Wohnungswechsel werden steuerlich gefördert.
Beruflich bedingte Wohnungswechsel werden steuerlich gefördert.

Ob Jobwechsel oder Beförderung: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann damit verbundene Kosten steuerlich geltend machen. Jetzt gibt es Änderungen.

Manche der Aufwendungen müssen gar nicht nachgewiesen werden; für sie kann das Finanzamt die Umzugskostenpauschalen berücksichtigen. Die fallen für Umzüge seit 1. März höher aus. Das hat das Bundesfinanzministerium beschlossen. Was es alles zu wissen gibt, lesen Sie hier.

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