Saarland AfD muss ohne Landesliste bei Saar-Landtagswahl antreten

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Bei der saarländischen Landtagswahl am

27. März muss die AfD nach eigenen Angaben ohne Landesliste antreten. Die Partei prüft nun rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses des Saarlandes, wie die AfD am Donnerstag mitteilte. „Wir sind maßlos enttäuscht über die Entscheidung des Wahlausschusses“, sagte Carsten Hütter vom Bundesvorstand. Wegen interner Querelen hatten AfD-Funktionäre eine bereits eingereichte Liste wieder zurückgezogen. Nach Ansicht der AfD waren diese Personen dazu aber nicht befugt.

Für die Mandatsverteilung bei der Landtagswahl hat die Entscheidung aber nicht unbedingt einschneidende Folgen, was am Wahlsystem im Saarland liegt. Denn entscheidend dafür sind vor allem die Listen für die drei Wahlkreise, in denen die AfD allesamt antritt.

AfD-Ergebnis von 2017: 6,2 Prozent

Der Landtag besteht in der Regel aus 51 Abgeordneten, von denen 41 über die Kreiswahllisten und 10 über die Landeslisten gewählt werden. Hat eine Partei oder Wählergruppe keine gültige Landesliste, bekommt sie die ihr aufgrund des Wahlergebnisses gegebenenfalls noch zustehenden Sitze über die Kreiswahllisten zugeteilt.

Bei der Landtagswahl 2017 hatte die AfD 6,2 Prozent der Stimmen bekommen und war mit drei Abgeordneten erstmals in den Saar-Landtag eingezogen.

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