Neustadt Zur Sache: Was die Dehoga sagt

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gibt auf seiner Internetseite Tipps und Arbeitshilfen zur Verhinderung oder Reduzierung von finanziellem Schaden durch „No Shows“ (Gäste, die trotz Bestellung nicht kommen). Bei Reservierung per Mail könne es sinnvoll sein, eine Erinnerungsmail zu schreiben. Darüber hinaus könne auf der Homepage oder mit einem Aushang im Lokal ein allgemeiner Hinweis platziert werden, um die Gäste zu sensibilisieren. Bei Anmeldungen mit festgelegter Anzahl von Personen könne Schadensersatz verlangt werden, wenn die Gäste in geringerer Anzahl erscheinen.

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