Neustadt Zur Sache: Die Zustandsnoten
Grundlage der Zustandsnoten für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach Din 1076 regelmäßig anstehenden Bauwerksprüfungen. Sie reichen von „sehr guter Zustand“ (1,0 bis 1,4) über „guter Zustand“ (1,5 bis 1,9), „befriedigender Zustand“ (2,0 bis 2,4) und „ausreichender Zustand“ (2,5 bis 2,9) bis „nicht ausreichender Zustand“ (3,0 bis 3,4) und schließlich „ungenügender Zustand“ (3,5 bis 4,0). Die beiden beanstandeten Brücken in Neustadt gehören demnach zur vorletzten Kategorie, knapp vor „ungenügend“. Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen zu dem Thema unter anderem mitteilte, bildet die Zustandsnote die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung und „lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen“. Eine Zustandsnote von 3,0 bis 3,4 bedeute aber „nicht zwangsläufig eine Nutzungseinschränkung des Bauwerks, sondern ist ein Indikator dafür, dass in näherer Zukunft eine Instandsetzungsmaßnahme zu planen ist“. Heißt: Die Neustadter Brücken sind uneingeschränkt nutzbar. (ffg)