Neustadt Winzer bestehen auf befestigten Wegen

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Wenig begeistert waren die betroffenen Weinbaubetriebe über das Ergebnis des Erörterungstermins zum Kreuzungsumbau B271/L527, den der Landesbetrieb Mobilität (LBM) plant. Diese Kreuzung bei Deidesheim gilt als Gefahrenschwerpunkt, der nun verkehrssicherer umgebaut werden soll. Die Winzer kritisieren an der Planung jedoch den erheblichen Flächenverbrauch. Nach den gelaufenen Verhandlungen geht der LBM jedoch nicht von einer größeren Planungsänderung aus.

An dem nichtöffentlichen Termin nahmen neben den Vertretern des LBM Verbandsbürgermeister Peter Lubenau und Bauamtsleiterin Nina Lill von der Verbandsgemeindeverwaltung, zwei Naturschutzvereine, die Landwirtschaftskammer sowie 13 Winzer teil. „Wir hätten das gerne anders gehabt“, betont Franz Arnold vom Deidesheimer Bauern- und Winzerverband. Auf die Alternativvorschläge, wie eine Geschwindigkeitskontrolle mit stationärem Blitzer und eine längere Ein- und Ausfahrtsspur sei der LBM nicht eingegangen. Die schlankere Variante hätte man fünf Jahre testen können, ob sie sich bewährt, so Arnold. Danach hätte man immer noch entscheiden können, ob die umfangreiche Investition der vorliegenden Planung überhaupt nötig sei. „Diese Alternativen sind alle geprüft worden“, versichert Stefan Woitschützke vom LBM. Keine der Varianten würde das Unfallpotenzial wesentlich vermindern. Auch an der Fläche könne, wegen der nötigen Kurvenradien, nichts eingespart werden. Das Aufstellen von Geschwindigkeitsmesssystemen liege zudem nicht im Aufgabenbereich des LBM. Um die Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Betriebe etwas zu mildern, hat sich der Vorhabenträger bereit erklärt, das landwirtschaftliche Wegenetz mehr als ursprünglich vorgesehen auszubauen. So werden beispielsweise die durch die neue Rampe gekappten Wirtschaftswege wieder weitergeführt. Zudem sollen weitere Teile davon asphaltiert werden. „Wir brauchen auf jeden Fall befestigte Wege“, fordert Arnold. Für den Einsatz schwerer Landmaschinen seien Grasschotterwege nicht geeignet. Schon während der letzten Flurbereinigung vor rund 20 Jahren wurde das Wegenetz in schwerbefestigter Ausführung angelegt. „Das war eine der Voraussetzungen, dass die deutschen Winzer mit der weltweiten Konkurrenz mithalten können“, gibt Arnold zu bedenken. Ohne diesen Kompromiss hätten die Winzer nun der ganzen Sache nicht zugestimmt. Durch den Ausbau der Fahrspuren und Wirtschaftswege wird laut Plan rund ein halber Hektar Boden versiegelt. Zudem liegt die neue Ausfahrt über dem Weinbergsniveau. Durch veränderte Kaltluftströmungen erhöht sich für die in unmittelbarer Nähe der Trasse stehenden Rebstöcke die Frostgefahr. Die Rebflächen verlören dadurch auch an Wert, argumentieren die Winzer weiter. Der Winzerverband fordert, dass entweder wird diese Fläche aufgefüllt wird, dann müssten allerdings die Weinberge abgeräumt werden, oder die Straße tiefer gelegt wird. Der LBM möchte dazu ergänzend ein zusätzliches Gutachten des Deutschen Wetterdienstes einholen. Der Bauern- und Winzerverband lehnt jedoch diese Art der Ferndiagose ab. Am besten sollten sich Fachleute des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) der Sache annehmen, wünscht sich Arnold. Auch das Bündnis 90/Die Grünen vertrat im Verbandsgemeinderat Deidesheim einen zweistufigen Ausbau des Gefahrenbereichs. Da die Fraktion keine eigene schriftliche Eingabe gemacht hatte, war sie zum Erörterungstermin auch nicht eingeladen, so Fraktionssprecherin Ruth Ratter. Es hieß, die Bedenken und Anliegen der Grünen würden dort von der Verwaltung vorgetragen. Eine Umsetzung der kreuzungsfreien Planung des LBM sei ein Fall der Geldverschwendung und verschandele zudem noch die Umwelt. Auf jeden Fall werde man versuchen gegen diese Fehlplanung vorzugehen, so Ratter. Beim kommenden Treffen des Ortsverbandes werde das Ergebnis der Erörterung und die weitere Vorgehensweise diskutiert. Die Planfeststellungsbehörde wird über den Antrag des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung des Anhörungsverfahrens, zu dem auch der Erörterungstermin zählt, entscheiden, ob und wie das Vorhaben zugelassen werden kann. Dies wird bekannt gemacht und der Beschluss den Einwendern persönlich zugestellt. Wie bei jedem Planfeststellungsbeschluss besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, dagegen eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. |vnl

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