Neidenfels Wiederkehrende Beiträge: Wer das Nachsehen hat

Wer muss wie viel für den Straßenausbau bezahlen?
Wer muss wie viel für den Straßenausbau bezahlen?

Ist es eigentlich gerecht, wiederkehrende Ausbaubeiträge an der Größe des Grundstücks zu bemessen, selbst wenn ein Grundstück gar nicht komplett bebaut werden kann? Diese Frage erhitzt derzeit in Neidenfels die Gemüter. Der Rat hat nun eine Entscheidung getroffen, die nicht jedem gefallen wird.

Der Ortsgemeinderat hatte im September 2020 die Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge beschlossen, rückwirkend ab Januar 2020. Im März dieses Jahres wurde beschlossen, erstmals Ausbaubeiträge einzufordern. Ein kurzer Blick zurück: Seit 2024 sind in Rheinland-Pfalz zur Finanzierung von Straßensanierungen nur noch wiederkehrende Ausbaubeiträge zulässig. Das bedeutet, dass sich alle Grundstücksbesitzer einer Gemeinde oder eines Abrechnungsgebiets in einer Gemeinde an den Kosten beteiligen müssen. Außerdem zahlt die Gemeinde einen Anteil.

Grundlage für die Berechnung der Beiträge ist die Größe des Grundstücks sowie Faktoren wie der Umfang der zulässigen Bebauung, eine gewerbliche Nutzung und die Tiefe des Grundstücks. Nachdem in Neidenfels erstmals wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben werden sollten, protestierten Grundstücksbesitzer, denen ein großes Gelände gehört, das aber wegen einer starken Hanglage teilweise nicht bebaut werden kann.

In Ratssitzung Ärger los geworden

Auch in der Ratssitzung am Dienstag machte ein Grundstücksbesitzer seinem Ärger Luft. Ortsbürgermeisterin Sybille Höchel (CDU) ließ das zu, obwohl laut Gemeindeordnung Bürger sich in einer Ratssitzung nicht an der Diskussion beteiligen dürfen. Er sehe nicht ein, dass seine Ausbaubeiträge auf der Grundlage von einem Gelände von 1400 Quadratmetern berechnet werden, obwohl er einen Teil dieses Grundstücks wegen einer steilen Hanglage nicht nutzen könne, echauffierte sich der Neidenfelser.

Im Rat ist das Thema bereits mehrfach diskutiert worden. Deshalb wurde Volker Neumann, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Lambrecht, gebeten zu prüfen, ob es eine Lösung gibt. Im Rat informierte dieser, dass es möglich wäre, in den Bebauungsplänen eine sogenannte Tiefenbegrenzung von beispielsweise 40 Metern festzulegen. Dies bedeute, dass die Grundstücke nur bis zu dieser Tiefe bebaut werden dürfen und für die Berechnung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge nur die Größe des Grundstücks bis zu einer Tiefe von 40 Metern die Grundlage sein darf. Neumann verwies darauf, dass dadurch die Anzahl der Quadratmeter, auf die die Kosten umgelegt werden, insgesamt geringer würde. Was zur Folge hätte, dass alle anderen Grundstücksbesitzer mehr bezahlen müssten.

Nur wenige betroffen

Die Änderung der Bebauungspläne wäre aufwendig und mit einigen Kosten verbunden, gab Höchel zu bedenken. Es seien nur wenige Grundstücksbesitzer, denen ein großes Gelände in Hanglage gehört. Wenn diese entlastet würden, müssten viele andere mehr bezahlen, so Karl Wirtz (SPD), Volker Gauweiler (SPD) und der Beigeordnete Gerhard Neubert (CDU). CDU-Fraktionschef Thomas Dennerle bezeichnete es als Katastrophe, dass es keine Lösung gebe, die allen gerecht werde. „Wir haben alles versucht, aber keine Lösung gefunden“, so Höchel.

Einstimmig entschieden die Ratsmitglieder, dass die Satzung zu den Ausbaubeiträgen nicht geändert werden soll. Auch sollen nun die Bescheide über die Beiträge für die Jahre 2020 bis 2023 und die Aufforderung zu Vorausleistungen für 2024 verschickt werden. In den Jahren 2020 bis 2023 waren lediglich Planungskosten und Kosten für die Erneuerung eines Teils der Straßenbeleuchtung angefallen. Die Vorausleistung für 2024 ist ein Teil der Kosten für den Ausbau der Vordertalstraße.

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