Neustadt Streit um das Wasser im Pool

Wann wird Wasser zu Abwasser. Mit dieser Frage beschäftigte sich gestern der Stadtrechtsausschuss. Konkret ging es um 120 Kubikmeter Flüssigkeit, für die ein Hambacher Abwassergebühren zahlen soll, denn der Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN) stuft die Flüssigkeit als Abwasser ein. Dem widerspricht der Hambacher. Es handle sich um Wasser oder Schmutzwasser, nicht um Abwasser. Eine Entscheidung steht noch aus.

Zum Grundstück des Hambachers gehören ein Garten und ein Pool, der ein Fassungsvermögen von 60 Kubikmetern Wasser hat. Der Pool wurde bereits 1968 gebaut, wie der Besitzer berichtete. Auf dem Grundstück ist nach Angaben von Andreas Bauer, Vorsitzender des Stadtrechtsausschusses, ein Gartenwasserzähler vorhanden. Mit dem wird nach Angaben des Hambachers das Wasser für den Garten und den Pool gemessen. Laut der Satzung des ESN muss für Wasser, das verbraucht wird, aber nicht in die Kanalisation läuft, weil es beispielsweise zur Bewässerung des Gartens verwendet wird, keine Abwassergebühr gezahlt werden. Der Hambacher hatte bisher für die mit dem Gartenwasserzähler gemessene Wassermenge keine Abwassergebühr entrichten müssen. Das änderte sich, als er im Januar 2017 den Abwassergebührenbescheid für 2016 bekam. Einen Verbrauch von 265 Kubikmetern Wasser hatte der Gartenwasserzähler gemessen. Für 120 dieser 265 Kubikmeter sollte der Mann nun Abwassergebühren zahlen. Das sei die Wassermenge, die für zwei Pool-Füllungen benötigt werde, sagte der für Gebühren zuständige Abteilungsleiter des ESN. Man gehe davon aus, dass das Wasser des Pools zweimal jährlich ausgetauscht werde. Dabei würden 120 Kubikmeter Wasser in die Kanalisation fließen und dadurch zu Abwasser. Der Hambacher hatte Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid eingelegt. Der Argumentation des ESN widersprach er gestern vehement. Der Pool werde nicht mehr zum Schwimmen benutzt, da er und seine Frau aus Alters- und Gesundheitsgründen dazu nicht mehr in der Lage seien. Doch auch früher sei der Pool nicht in erster Linie ein Schwimmbad gewesen, sondern vor allem „eine Experimentier- und Versuchsanlage“. Das Wasser in dem Pool sei nicht ausgetauscht, sondern mit einer Umwälzpumpe und mit Pflanzen mechanisch-biologisch gereinigt worden. Zudem sei der Pool Wasserreservoir zur Gartenwässerung gewesen. Der Hambacher berichtete, dass zahlreiche Experten und auch der frühere Oberbürgermeister Wolfgang Brix die auf dem Grundstück praktizierte „Nachhaltigkeit“ gelobt hätten. „Es geht mir nicht um das Geld“, betonte der Hambacher. Gestritten wurde über rund 400 Euro. Doch er sehe nicht ein, dass er für Wasser, das nicht in die Kanalisation fließt, Abwassergebühren zahlen müsse. Deshalb sei er auch nicht zu dem vom ESN vorgeschlagenen Kompromiss bereit, nur für 60 Kubikmeter, also für eine Pool-Füllung, Abwassergebühren zu zahlen. Erstaunt erkundigte sich Beisitzer Patrick Henigin, warum nach fast fünf Jahrzehnten erstmals Abwassergebühren verlangt werden. Sein Vorgänger habe dies anders praktiziert, doch seitdem er „in Amt und Würden sei“ werde dies so gehandhabt, sagte der ESN-Abteilungsleiter. Es habe schon einige Male Widersprüche von Bürgern gegeben, die Abwassergebühren für ihr Poolwasser zahlen sollten, doch in all in diesen Fällen habe man nachweisen können, dass Wasser vom Schwimmbecken in die Kanalisation fließt und zudem, etwa durch Sonnenöl, verunreinigt gewesen war, so Bauer. Bei diesem Widerspruch sei das erstmals anders.

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