Neustadt
Streit um Beiträge: Wenn die Stadt Geld sehen möchte
Ziel bei der Ausweisung von Sanierungsgebieten ist es, ein Gebiet aufzuwerten. Dazu bekommt die Kommune Bundes- und Landeszuschüsse. Bis vor wenigen Jahren war es rechtlich vorgeschrieben, dass die Grundstücksbesitzer in dem Gebiet nach Abschluss der Sanierung und der Aufhebung der entsprechenden Satzung einen Ausgleichsbeitrag für die Wertsteigerung ihres Grundbesitzes bezahlen müssen.
1983 waren die Arbeiten im Sanierungsgebiet Klemmhof abgeschlossen. Auch die Arbeiten in zwei weiteren Sanierungsgebieten in der Kernstadt waren etwa in diesem Zeitraum zu Ende. Die Satzungen wurden aber nicht aufgehoben und auch keine Ausgleichsbeiträge eingefordert. Womit das Land nicht einverstanden war, denn solange keine Ausgleichsbeiträge erhoben werden, ist keine endgültige Abrechnung möglich. Die wollte das Land aber angehen, da Neustadt von 1971 bis 1999 von Land und Bund umgerechnet etwa 19 Millionen Euro Zuschüsse zur Stadtsanierung bekommen hatte.
Viele Klagen
Ende der 1990er-Jahre setzte das Land der Stadt die Pistole auf die Brust: Entweder die drei Sanierungsgebiete werden abgerechnet oder Neustadt bekommt keine Städtebaufördermittel mehr. Die drei Sanierungssatzungen wurden 2005 aufgehoben und die Gebiete abgerechnet. Nachdem 2006 die Bescheide über den Ausgleichsbeitrag verschickt worden waren, wurde die Verwaltung mit Widersprüchen eingedeckt. Denn kaum ein Grundstücksbesitzer sah es ein, dass er über 20 Jahre nach Abschluss der Sanierung noch zahlen soll.
Von 45 Grundstücksbesitzern aus dem Klemmhof-Gebiet wurden Ausgleichsbeiträge gefordert, nach früheren Angaben der Stadtverwaltung wurden 25 Widersprüche erhoben. Ein Musterverfahren ging bis zum Bundesverwaltungsgericht. Letztlich hieß es, dass die Stadt nach so langer Zeit noch Ausgleichsbeiträge erheben darf – allerdings nur in einer geringeren Höhe, da ein Teil der ursprünglichen Wertsteigerung wieder weg sei. Ende 2012 verschickte die Stadt neue Bescheide.
Inzwischen verjährt?
Auch das Ehepaar, mit dessen Widerspruch sich nun der Stadtrechtsausschuss beschäftigte, hatte für seinen Grundbesitz in der Nähe des Elwedritschebrunnens im August 2006 einen Bescheid bekommen: Die Stadt forderte einen Ausgleichsbeitrag von rund 41.000 Euro. Dagegen erhob das Ehepaar Widerspruch. Der ruhte bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. 2012 bekam das Ehepaar einen neuen Bescheid, jetzt wollte die Stadt noch rund 24.300 Euro. Doch dagegen erhob das Ehepaar – wie auch ein Teil der anderen Grundstücksbesitzer – Widerspruch. Im Stadtrechtsausschuss ging es jedoch um den ursprünglichen Widerspruch aus dem Jahr 2006.
Die Forderung der Stadt sei inzwischen verjährt, lautet das Hauptargument von Christian Schliecker, Rechtsanwalt des Ehepaares. 2006 seien die Ausgleichsbeiträge gefordert und 2012 die neuen Bescheide verschickt worden. Seitdem sei nichts mehr geschehen. Auch sei der Widerspruch vom August 2006 nie bearbeitet worden. Durch ihren Widerspruch gegen den neuen Bescheid habe das Ehepaar deutlich gemacht, dass es mit der Forderung nach wie vor nicht einverstanden sei, so der Jurist. Der Grundsatz des zügigen Verfahrens sei nicht eingehalten worden. Damit sei nach fast 15 Jahren die Forderung der Stadt verjährt, meinte der Anwalt.
Entscheidung dauert noch
Außerdem sei in dem Kaufvertrag, mit dem das Ehepaar das Anwesen gekauft hat, nicht erwähnt worden, dass Ausgleichsbeiträge fällig werden könnten. Der Stadtrechtsausschuss will seine Entscheidung, ob der Bescheid aufgehoben oder beibehalten wird, in drei Wochen verkünden. Laut Andreas Bauer, Vorsitzender des Stadtrechtsausschusses, sind von den Widersprüchen aus dem Jahr 2012 noch zwei beim Verwaltungsgericht anhängig.