Neustadt Stadtleben: Die Eierschale als Corpus Delicti

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Wer keine Biotonne nutzen will, weil er Eigenkompostierer ist, in dessen Restmüll dürften sich keine Eierschalen finden. Auch keine Tomatenstängel und „andere Sachen, die man gar nicht so erwähnen will“, wie es Andreas Bauer gestern als Vorsitzender des Stadtrechtsausschusses formulierte. Bauer, der zuhause selbst kompostiert, weiß zudem, dass nicht jeder Biomüll dem Kompost guttut. Und dass nur die wenigsten Menschen so leben, dass eine Biotonne verzichtbar wäre. Der Stadtrechtsausschuss beschäftigte sich mit dem Widerspruch einer Neustadterin gegen ihren Abfallgebührenbescheid für 2016, dem Jahr eins seit Einführung der Biotonne, die für jeden Neustadter Haushalt verpflichtend ist. 108 Euro sollte sie zahlen, 66 davon für die Restmüll-, 42 für die Biotonne. Seit die Bescheide des Eigenbetriebs Stadtentsorgung Neustadt (ESN) ergangen seien, tauchten regelmäßig solche Widersprüche auf, stellte Bauer fest. Neben grundsätzlichen Vorbehalten werde oft der Bedarf nicht gesehen. Das galt auch im aktuellen Fall, wobei die betroffene Frau nicht zur Verhandlung erschienen war. Ausschuss und ESN-Mitarbeiter blieben unter sich. Bauer zufolge hatte die Neustadterin angeführt, kaum Müll zu erzeugen – Bioabfall schon gar nicht. Sie verwende vor allem tiefgefrorene Lebensmittel und koche nur so viel, wie sie essen könne. Was an Biomüll anfalle, lande im Kompost. Genau das bestritten die ESN-Mitarbeiter – mal abgesehen davon, dass Eigenkompost eben nicht vom Anschlusszwang befreit. Wie üblich bei Widersprüchen, hatte der ESN die Restmülltonne kontrolliert und dabei Bioabfall entdeckt. In einem Schreiben wurde die Frau darauf hingewiesen, die sich indes nicht als Verursacherin sah: Dritte hätten Abfall in ihrer Tonne entsorgt. Das erschien dem ESN unglaubhaft. Denn: Kontrolliert wurde am Tag der Leerung, als die Müllabfuhr noch nicht durch war. In der Tonne der Betroffenen fand sich nur eine kleine Tüte mit besagtem Inhalt von Eierschalen bis Pflanzenresten. Wer stellt seine Tonne zur Abfuhr hinaus, wenn sie leer ist?, fragte sich der ESN und sah damit den Vorwurf, Dritte seien schuld, entkräftet. Die Beschwerdeführerin reagierte darauf nicht mehr. Auch gestern nicht, da sie ja der Sitzung fernblieb. Der Ausschussvorsitzende wertete das Argument des ESN als durchaus nachvollziehbar. Ob er damit auch dessen Antrag, den Widerspruch zurückzuweisen, nachkommt, wird schriftlich entschieden. |ahb

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