Neustadt Sanierung steuerlich gefördert

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Im Sanierungsgebiet im historischen Kern der Stadt Lambrecht werden private Investoren zwar weniger Förderung als die öffentliche Hand erhalten. Interessant kann aber die steuerliche Abschreibung sein, deren Vorteil die Summe des Zuschusses noch übersteigen kann.

Das Planungsbüro Hubert L. Deubert ist mit dem vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet beauftragt worden. Mitarbeiter des Büros haben den Stadtrat bereits über den gesetzlichen Rahmen und Fördermöglichkeiten informiert. Das zweite Sanierungsgebiet von Lambrecht umfasst den alten Stadtkern südlich des Speyerbachs hinauf zur ehemaligen Klosterkirche und schließt im Osten noch die Karl-Marx-Straße ein. Auch der geplante Bachauenweg den Speyerbach entlang westlich der Friedrich-Ebert-Brücke gehört dazu. Gefördert wird die Sanierung aus dem Programm „Ländliche Zentren“ des Landes Rheinland-Pfalz. Grundlage ist dabei der Paragraph 136 des Baugesetzbuches, informierten Thorsten Seifert und Timo Stutzenberger von dem Planungsbüro aus Quirnheim (Verbandsgemeinde Grünstadt-Land). Die Sanierung dient laut Baugesetzbuch dazu, ein Gebiet wesentlich zu verbessern oder umzugestalten und dabei städtebauliche Missstände zu beheben. Solche Missstände liegen zum Beispiel vor, wenn das Gebiet den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit nicht entspricht. Oder wenn es „in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen“, heißt es im Gesetz wörtlich. Der Zustand der Gebäude, aber auch die Erschließung und Verkehrsverhältnisse sowie die Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen werden dabei beurteilt. Ziel ist, die vorhandenen Ortsteile zu erhalten, erneuern und fortzuentwickeln, die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds zu verbessern und den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung zu tragen. Bei der vorbereitenden Untersuchung sehen sich die Planer das Gebiet an, machen eine Bestandsaufnahme von Gebäuden, Straßen und Plätzen, halten Missstände fest, analysieren das Ganze. Dann können die Sanierungsziele festgelegt werden. Im Gegensatz zum ersten Lambrechter Sanierungsgebiet (entlang der Bundesstraße 39 und dem Bereich bis zum Friedrich-Ebert-Platz) wird es im Sanierungsgebiet zwei viel stärker auf private Investoren ankommen. Ein wichtiger Teil davon ist die Bebauung der Freifläche gegenüber dem Bürgermeisteramt (Zunfthaus) in der Wallonenstraße. Bei diesem Vorhaben – es sollen Wohnungen entstehen – sei man „in guten Gesprächen“ mit einem Investor, sagt Stadtbürgermeister Karl-Günter Müller dazu auf Anfrage. Derzeit sei aber noch die Denkmalbehörde dabei, das Projekt unter die Lupe zu nehmen. Die Freifläche befindet sich zwar nicht in einer Denkmalzone, es gibt aber mehrere Denkmäler in der Nachbarschaft. An den geplanten Wohnungen gebe es aber bereits jetzt großes Interesse von Käufern und Mietern, berichteten Müller und der Beigeordnete Günther Semmelsberger. Seifert und Stutzenberger machten deutlich, dass die Information und Beteiligung der Bürger im Sanierungsgebiet eine wichtige Rolle spiele. Bei Privatinvestoren sei eine Förderung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich. Dies sei jedoch die Ausnahme. Zehn bis 20 Prozent seien üblich. Von der steuerlichen Abschreibung über zwölf Jahre profitierten die Privatinvestoren aber oft deutlich mehr. In einem Rechenexempel zeigten sie, wie bei einer Investition von 100.000 Euro neben dem Zuschuss noch mal rund ein Viertel der Kosten über Steuervorteile „hereingeholt“ werden könne. Zugrunde gelegt wurde dabei ein Steuersatz von 30 Prozent. Verbunden sei die Förderung aber mit Auflagen, etwa in gestalterischer Hinsicht. Für geförderte Investitionen gilt: Erst wenn die förderrechtliche Zustimmung vorliegt, darf mit der Baumaßnahme begonnen werden. Bei den öffentlichen Investitionen an Straßen und Plätzen oder Gebäuden, für die ein Bedarf der Gemeinde besteht (Kindergarten, Bürgerhaus oder ähnliches) kann die Quote der Förderung bei 60 bis 80 Prozent liegen. Auf Fragen nach einem Zeitplan sagten die Planer, das hänge sehr davon ab, wie lange die Aufsichtsbehörde prüfe. Hanne Hartmann (SPD) forderte, die Planer sollten sich nicht privat im Sanierungsgebiet engagieren. Und die Unterlagen müssten so lange zur Verfügung stehen, bis die Baumaßnahmen abgerechnet seien. (ff)

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