Neustadt Kreis besteht auf Abriss

Ein Wohnhaus aus Holz, ein Zirkus-Wagen, ein mit Betonsteinen und Splitt befestigter Weg, Laternen, ein 1350 Quadratmeter großer Fischteich und um die ganze Anlage einen stabilen Zaun: Diese Idylle haben Mitarbeiter der Bauaufsicht der Kreisverwaltung Bad Dürkheim im Juli 2012 im Landschaftsschutzgebiet Rehbach-Speyerbach entdeckt.

Die Sache hat einen Nachteil, genehmigt ist lediglich der Fischteich. Für die anderen Bauten gibt es keine Aussicht auf eine Genehmigung, wie in einer Sitzung des Kreisrechtsausschusses in der vergangenen Woche deutlich wurde.

Nach Angaben von Dorothee Wersch, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, liegt das rund 6600 Quadratmeter große Grundstück nicht nur im Landschaftsschutzgebiet, sondern auch in einem Vogelschutzgebiet und in einem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Einen Bebauungsplan gibt es für das Gelände nicht. Bauen dürfen in einem solchen Bereich nur sogenannte Privilegierte, das sind beispielsweise Landwirte, Winzer, Imker. Und auch die dürfen nicht bauen, was und wie sie möchten, sondern nur landwirtschaftliche Gebäude und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Wohngebäude für den Betriebsinhaber.

Den Fischteich gibt es bereits seit 1978, und er ist genehmigt. Für alle anderen Bauten, die die Mitarbeiter der Bauaufsicht der Kreisverwaltung entdeckten, bestehe keine Baugenehmigung, so Wersch. Das habe die Kreisverwaltung der Besitzerin des Geländes mitgeteilt und sie aufgefordert alles abzureißen. Die Frau habe nicht reagiert, daraufhin habe die Kreisverwaltung ihre Aufforderung im September 2012 wiederholt und der Frau gleichzeitig mitgeteilt, dass sie ein Zwangsgeld zahlen müsse, wenn sie die ohne Erlaubnis errichteten Gebäude nicht abreißt.

Daraufhin legte die Frau Widerspruch ein, wie Wersch berichtete. Begründet worden sei der Widerspruch damit, dass eine Privilegierung bestehe, denn der Fischteich solle zur Fischzucht genutzt werden. Das nicht etwa als Hobby, geplant sei eine gewerbliche Fischzucht. Den erforderlichen Bauantrag beabsichtige die Grundstücksbesitzerin zu stellen.

Ganz so einfach ist die Sache nicht, wie Mitarbeiter der Abteilung Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung in der Sitzung des Kreisrechtsausschusses deutlich machten. Zuerst einmal müsse die Haßlocherin belegen, dass sie eine gewerbliche Fischzucht betreiben will, etwa durch die Vorlage eines Betriebskonzepts. Das Vorhaben werde schon daran scheitern, dass der Teich für eine gewerbliche Fischzucht zu klein sei.

Doch selbst wenn die Haßlocherin nachweisen könnte, dass sie privilegiert ist, müsste ein Bauantrag erst einmal geprüft werden, so die Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Angesichts dessen, dass das Gebiet gleich mehrfach unter Schutz steht sei unter anderem eine umfangreiche Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

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