Neustadt Denkmalschützer im Feuer der Kritik

Beim Thema Denkmalschutz haben sich in Lachen-Speyerdorf die Gemüter noch nicht beruhigt. Das zeigte sich bei einem Bürgergespräch mit Oberbürgermeister Hans Georg Löffler (CDU) und dem städtischen Denkmalschützer Stefan Ulrich am Mittwoch. Eingeladen waren die Anwohner der Denkmal-schutzzone Theodor-Heuss-Straße.

Hintergrund der aufgeheizten Stimmung ist, dass eine Familie, die in der Denkmalschutzzone Theodor-Heuss-Straße ein Haus besitzt, in einer über Jahre gehenden Auseinandersetzung erreicht hat, dass sie im Giebel ihres Fachwerkhauses keine Holzfenster mit zwei Flügeln und Quersprossen einbauen muss. Das hatte der Denkmalschutz gefordert. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) gab aber der Familie Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass in der Denkmalschutzzone nur noch wenige Häuser solche Fenster haben. Damit sei der Charakter der Denkmalzone aufgeweicht (wir berichteten am 27. März) Löffler sagte am Mittwoch, er sei „nicht traurig“, dass es dieses Urteil gebe. Man habe damit eine Richtschnur. Auch bei allen anderen Häusern in der Denkmalschutzzone Theodor-Heuss-Straße würden vom Denkmalschutz keine Forderungen mehr hinsichtlich der Fenster und anderer Gestaltungselemente, wie etwa Dachziegeln und Verputz, gestellt. Ausnahmen seien jedoch Häuser, die als Einzeldenkmal unter Schutz stehen. Löffler konnte damit jedoch nicht die Gemüter beruhigen. Hermann Baßler, der den Rechtsstreit durchfochten hat, eröffnete das Feuer und viele der etwa 60 Anwesenden feuerten zwei Stunden lang aus vollen Rohren. Hauptziel war Denkmalschützer Stefan Ulrich, der sich „wie bei einem Volkstribunal“ vorkam. Löffler versuchte sich im Spagat: einerseits verteidigte er seinen Mitarbeiter, andererseits zeigte er Verständnis für die Bürger. Da sich Besitzer eines Gebäudes in einer Denkmalschutzzone bauliche Veränderungen an ihrem Eigentum genehmigen lassen müssen, hatten viele der Anwesenden schon Kontakt mit Ulrich oder seinem Vorgänger. „Das ist keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, sondern einseitiges Diktieren“, kritisierte ein Anwohner. Kritisiert wurde auch die Bauabteilung der Stadtverwaltung, die viel zu langsam arbeite und die Bürger nicht informiere. Gewünscht wurden ein Ansprechpartner, ein Konzept für die bauliche Entwicklung und ein Leitfaden darüber, was erlaubt ist und was nicht. Einzelne Lachen-Speyerdorfer zeigten sich auch einsichtig: Die Bürger seien auch verpflichtet sich zu informieren. Man könne nicht einfach ein Haus kaufen und dann erstaunt sein, dass es in einer Denkmalschutzzone steht. Ulrich erklärte, dass es ihm um das Ortsbild, um „Respekt vor dem Werk unserer Vorfahren“ gehe und dass er an die Vorgaben der Landesdenkmalpflege gebunden sei. Löffler entschuldigte sich, dass der Denkmalschützer in Lachen-Speyerdorf „über das Ziel hinausgeschossen sei“ und bat um Verständnis für die Anliegen der Denkmalschützer. „Ich bin überzeugt, dass Dr. Ulrich lernfähig ist, wenn nicht, werde ich ihm dabei helfen“, sagte Löffler. Ulrich betonte ausdrücklich, dass das Urteil nur für die Denkmalschutzzone Theodor-Heuss-Straße gelte. In allen anderen Denkmalzonen werde er seine bisherigen Forderungen aufrechterhalten. In den anderen Denkmalzonen sei weitaus mehr erhalten als in Lachen-Speyerdorf, deshalb könne man die Begründung des OVG-Urteils dort nicht anwenden. Spätestens in einem Dreivierteljahr soll es wieder ein Gespräch mit den Bürgern geben. Dann sollen auch die Anwohner der Bonhoefferstraße einbezogen werden. (ann)

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