Neustadt Bürgermeister: Urteil zu Wettbürosteuer eindeutig

Zwei Wettbüros sind derzeit in Neustadt zu finden.
Zwei Wettbüros sind derzeit in Neustadt zu finden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine kommunale Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Geklagt hatten Unternehmen, die in Dortmund Wettbüros betrieben. Laut Urteil ist eine kommunale Wettbürosteuer nicht zulässig, weil sie der bundesweiten Rennwetten- und Sportwettensteuer gleichartig ist.

In Neustadt war sie diesen Sommer auf Vorschlag der Verwaltung und mit Zustimmung des Stadtrats eingeführt worden. Besteuert wurden damit Wettbüros, wie jene der Firmen Tipico oder Tipster, die vor allem Sport- und Pferdewetten anbieten. Bei derzeit zwei Wettbüros in der Innenstadt hatte die Verwaltung mit jährlichen Einnahmen von rund 50.000 Euro kalkuliert. Allerdings sollte über die Steuer vor allem darauf hingewirkt werden, Spielsucht zu bekämpfen und die Anzahl an Wettbüros klein zu halten.

Bürgermeister und Finanzdezernent Stefan Ulrich sprach am Mittwoch auf RHEINPFALZ-Anfrage von einem eindeutigen Urteil. Sobald die – noch nicht vorliegende – Urteilsbegründung ausgewertet sei, werde die Steuer voraussichtlich wieder abgeschafft. Persönlich bedauere er das Urteil, „da wir uns von der Wettbürosteuer eine Lenkungswirkung erhofft haben, die mit Sicherheit der Ansiedlung weiterer Wettbüros entgegengewirkt hätte“.

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