Neustadt „Alle gleich behandeln“

Für den südwestlichen Ortsrand von Lindenberg soll für eine Fläche von 0,85 Hektar der Bebauungsplan „Lambrechter Straße Süd“ aufgestellt werden. Das haben die Mitglieder des Ortsgemeinderats in einer Sitzung am Dienstag bei einer Gegenstimme von Stefan Frieß (SPD) beschlossen. Der begründete seine Ablehnung damit, dass durch den Bebauungsplan nachträglich ein Gebäude legitimiert werde, das ohne Genehmigung errichtet worden sei.

Wie der Ingenieur Christoph Bökenbrink vom Kaiserslauterer Planungsbüro WSW erläuterte, umfasst der Bebauungsplan im Wesentlichen drei Grundstücke. Für diese bestehen bisher sogenannte Abrundungssatzungen. Eine Abrundungssatzung aus dem Jahr 1999 bezieht sich auf eines der Grundstücke und weist dieses als allgemeines Wohngebiet aus. In einer weiteren Abrundungssatzung werden zwei weitere Grundstücke ebenfalls als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, allerdings mit Einschränkungen. So werden „nicht störende Handwerksbetriebe“ ausgeschlossen, die in allgemeinen Wohngebieten zulässig sind. Vor einigen Jahren hat sich auf einem dieser Grundstücke ein Handwerksbetrieb niedergelassen. In dem geplanten Bebauungsplan soll nun das Verbot von „nicht störenden Handwerksbetrieben“ nicht mehr gelten, so Bökenbrink. Ansonsten würden alle in den Abrundungssatzungen enthaltenen Vorgaben, etwa zur erlaubten Höhe der Gebäude, auf den Bebauungsplan übertragen. Wie er berichtete, habe der Inhaber des Handwerksbetriebs ein Lärmgutachten erstellen lassen, aus dem hervorgehe, dass die durch den Betrieb verursachten Geräusche die Wohnbebauung nicht beeinträchtigten. „Der Rat segnet nun nachträglich eine Bebauung ab, die es gar nicht geben dürfte“, meinte Frieß. Und dafür gebe die Gemeinde noch 6000 Euro aus. So viel kostet der Bebauungsplan. Das Ganze habe „einen faden Beigeschmack“ und zudem „schaffen wir einen Präzedenzfall“, sagte er. Wenn wieder jemand ohne Genehmigung etwas baue, müsse man das dann auch nachträglich legitimieren. Es gehe darum, „alle Bürger von Lindenberg gleich zu behandeln“, argumentierten dagegen Ortsbürgermeister Reiner Koch (FWG), CDU-Fraktionssprecher Hans-Werner Rey und FWG-Fraktionssprecher Friedrich Eschmann. Denn nur für die beiden besagten Grundstücke seien „nicht störende Handwerksbetriebe“ verboten, für alle anderen im Ort nicht. Der Gemeinderat, der 2005 die Abrundungssatzung mit dieser Einschränkung beschlossen hatte, habe einen „Fehler gemacht“. Die 6000 Euro seien „nun der Preis dafür“, sagte Eschmann. Wie die RHEINPFALZ damals berichtete, hatte der Rat „nicht störende Handwerksbetriebe“ ausgeschlossen, um eine entsprechende Ansiedlung zu verhindern. Man müsse dankbar sein, dass sich in Lindenberg ein Betrieb ansiedele, der Gewerbesteuer zahle und ausbilde, meinte Rey. Bei einer Gegenstimme von Frieß wurde auch entschieden, eine von den Ratsmitgliedern im Oktober 2016 beschlossene Änderung der Abrundungssatzung aufzuheben. Durch diese wurde das Verbot „nicht störender Handwerksbetriebe“ aufgehoben. Die Kreisverwaltung habe zu diesem Schritt geraten und empfohlen, stattdessen einen Bebauungsplan zu erstellen, sagte Koch.

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