Ludwigshafen Vollzugsdienst unterbindet unerlaubte Autoreparatur

Im öffentlichen Raum dürfen nur wenige Eingriffe am Auto vorgenommen werden, etwa ein Reifenwechsel nach einer Panne.
Im öffentlichen Raum dürfen nur wenige Eingriffe am Auto vorgenommen werden, etwa ein Reifenwechsel nach einer Panne.

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Ostersonntag die unerlaubte Reparatur eines Autos im Hemshof unterbunden.

Wie die Stadtverwaltung am Mittwoch weiter mitteilte, war einer Streife gegen 15.30 Uhr aufgefallen, wie sich mehrere Personen auf offener Straße an einem Auto mit offener Motorhaube zu schaffen machten. Der 56-jährige Besitzer des Wagens gab an, dass er sein Fahrzeug unverzüglich instandsetzen müsse, da er am nächsten Tag eine weite Strecke vor sich habe. Der KVD klärte ihn auf, dass weiterreichende Reparaturarbeiten gemäß Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen (GAVO) nicht im öffentlichen Raum erfolgen dürfen. Dafür müsse der Mann, der sich einsichtig zeigte, eine Werkstatt aufsuchen.

Der Bereich Öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass es gemäß der GAVO unter anderem verboten ist, im öffentlichen Raum Autos über eine sofortige Pannenbeseitigung hinaus – etwa einen Lampen- oder Radwechsel bei schadhaft gewordenen Reifen – zu reparieren. Das schließt auch einen Ölwechsel aus.

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