Ludwigshafen Schläge bleiben ungesühnt

Freigesprochen hat das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts gestern einen 22-Jährigen und einen 23-Jährigen, denen Staatsanwalt Bernhard Meyer gefährliche Körperverletzung vorgeworfen hatte. Einig waren sich die Juristen, dass wahrscheinlich einer der Angeklagten einen 24-Jährigen schwer verletzt hat. Doch man habe nicht klären können, wer der Täter ist.

Entweder einer der beiden Angeklagten oder ein junger Mann, gegen den ursprünglich ebenfalls ermittelt wurde, hat am 28. Mai 2012 im Eulenpark einem 24-Jährigen von hinten mit einem Werkzeug auf den Kopf geschlagen. Der 24-Jährige fiel hin und zog sich entweder durch den Schlag oder den Sturz so schwere Kopfverletzungen zu, dass er seitdem zu 40 Prozent schwerbehindert ist. Die Polizei habe schlecht ermittelt, kritisierte der 24-Jährige gestern in der Verhandlung, in der er Nebenkläger war. Wenn die Polizei ordentliche Arbeit geleistet hätte, hätte man herausfinden können, wer von den drei Männern, die in Frage kommen, der Täter ist, ist der 24-Jährige überzeugt. Er war mit einem Bekannten in den Eulenpark nach Friesenheim gegangen. Dort trafen sie zwei weitere Bekannte – die beiden Angeklagten. Während man sich begrüßte, bekam der 24-Jährige einen Schlag von hinten auf den Kopf. Er wurde ins Krankenhaus gebracht und von dort in die Kopfklinik nach Heidelberg geflogen. Die Polizei wurde erst informiert, als das Opfer schon in der Klinik war. Es sei lange unklar gewesen, was passiert gewesen sei, sagte ein Polizist in dem Prozess. Die Polizei ermittelte schließlich gegen den Bekannten des 24-Jährigen und die beiden jungen Männer, die sie im Eulenpark getroffen hatten. 2013 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Erst auf intensives Betreiben von Gabriele Haas, Anwältin des 24-Jährigen, wurde es wieder aufgenommen und der 22-Jährige und der 23-Jährige angeklagt. Die beiden Angeklagten machten keine Angaben, ebenso der Bekannte des Opfers. „Trotz der Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisse“ und einer „umfangreichen Beweisaufnahme“ habe die Verhandlung „kein Licht in das Dunkel bringen können“, bedauerte der Vorsitzende Richter Marc Habel. Er und der Staatsanwalt erläuterten, dass nur dann alle drei Verdächtige hätten verurteilt werden können, wenn nachzuweisen gewesen wäre, dass die drei den Angriff vorher abgesprochen hätten. Dafür gebe es aber weder Hinweise noch ein Motiv. Deshalb könne nur der verurteilt werden, der zugeschlagen hat und wer das war, sei unklar geblieben. Mehrere Zeugen, die in der Verhandlung gehört worden waren, hatten gesagt, sie hätten nichts mitbekommen oder könnten sich an nichts mehr erinnern. Es sei „fraglich“, ob man diesen Zeugen glauben kann, meinte der Staatsanwalt. Es sei „ein Aufmarsch von Falschaussagen gewesen“, wurde Haas deutlicher. Sie warf den Zeugen vor, „sich charakterlos“ verhalten zu haben. Wenn man jemanden verletzt, „sollte man so viel in der Hose haben, um dazu zu stehen“, sagte Haas zu den Angeklagten. „Es muss für Sie furchtbar sein, das Verfahren zu ertragen und zu sehen, dass einer freigesprochen wird, der wahrscheinlich der Täter ist“, wandte sich Alexander Klein, Verteidiger eines der Angeklagten, an das Opfer. Er und Gert Heuer, Anwalt des anderen Angeklagten, waren sich einig, dass man das Verfahren nicht wieder hätte aufnehmen sollen, denn es sei klar gewesen, dass dies letztendlich hätte scheitern müssen. Es gebe nicht mehr, als eine Vielzahl von Widersprüchen und Unklarheiten, sagte Heuer. Der 24-Jährige hat angekündigt, dass er Berufung gegen das Urteil einlegen will. (ann)

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