Ludwigshafen Maskenpflicht in Ludwigshafener Innenstadt bleibt bestehen

Die Stadt verlängert ihre aktuellen Bestimmungen zum Schutz vor dem Coronavirus.
Die Stadt verlängert ihre aktuellen Bestimmungen zum Schutz vor dem Coronavirus.

Passanten in der Ludwigshafener Innenstadt müssen auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Darüber hat die Verwaltung am Wochenende informiert. Aufgrund der stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen hatte die Stadt die Maskenpflicht mit einer Allgemeinverfügung angeordnet. Sie gilt seit 22. Oktober und besagt: Wer sich in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, dem Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rhein-Galerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße) aufhält, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Laut Stadtverwaltung sieht auch die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vom 30. Oktober die Möglichkeit vor, Regelungen der Kommunen, die über die Bestimmungen der Verordnung hinaus gehen, in Kraft zu lassen. Folglich bleibt die Maskenpflicht in der Ludwigshafener Innenstadt weiterhin bestehen. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) betont dabei: „Angesichts der steigenden Infektionszahlen und der großen Kraftanstrengungen, die wir alle in den nächsten Wochen unternehmen müssen, halten wir die Maskenpflicht im Innenstadtbereich weiterhin für sinnvoll und zumutbar.“ Daher gelte auch die von der Stadt verfügte Maskenpflicht im Unterricht in Einrichtungen der Erwachsenenbildung weiter. Weitere Informationen gibt es im Netz auf www.ludwighsafen.de.

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