Ludwigshafen
Eltern fordern Kita-Notbetreuung – Kritik an Quarantäneregeln
„Corona ist für Eltern zum Verzweifeln – und durch die aktuelle Veränderung der Landesverordnung im Kita-Bereich wird das erneut verschärft“, sagt Hella Kuhlbrodt. Ihre beiden Kinder besuchen eine protestantische Kita in Ludwigshafen. Hauptgrund für die Verärgerung der 35-Jährigen: Bisher hätten sich Kita-Kinder direkt mit einem PCR-Test wieder freitesten dürfen, wenn Kontaktpersonen in der Einrichtung positiv getestet wurden, seit dieser Woche ist das erst ab dem sechsten Tag danach möglich.
Was das für berufstätige Eltern heißt, rechnet Kuhlbrodt anhand ihrer eigenen Erfahrungen vor. Schon die bisherige Regelung zum Freitesten der Kinder habe bei ihr zu ein bis zwei Tagen Arbeitsausfall geführt, weil es einfach so lange gedauert habe, bis das Ergebnis des notwendigen PCR-Tests vorlag. „Ärgerlich, aber irgendwie noch machbar“, resümiert sie. „Mit der neuen Regelung werden wir jetzt aber regelmäßig mit einem Arbeitsausfall von mindestens einer Woche konfrontiert sein“, sagt Kuhlbrodt, die aufgrund der vorhergesagten Omikron-Welle mit deutlich mehr Positiv-Testungen auch im Kita-Bereich rechnet.
„Regelbetrieb nicht gegeben“
Genau wie ihr Mann, der bei der Deutschen Bahn arbeitet, gehört auch Hella Kuhlbrodt zu den systemrelevant Beschäftigten. Sie arbeitet in einer Klinik, fühlt sich seitens der jüngst getroffenen politischen Entscheidungen aber unverhältnismäßig belastet. „Auf der einen Seite wird kommuniziert, dass Quarantänezeiten verkürzt werden, um auch in der Omikron-Welle die kritische Infrastruktur aufrecht zu erhalten“, sagt die 35-Jährige, „gleichzeitig ist aber die Quarantänezeit bei den Kindern deutlich verlängert worden.“ Wie berufstätige Eltern dies stemmen sollen, sei völlig unklar.
Kuhlbrodt selbst spricht sich deshalb für getrennte Kita-Gruppen oder für einen Notbetrieb nur für berufstätige Eltern aus: „Der Regelbetrieb in den Kitas ist schon längst nicht mehr gegeben. Dieses politische Versprechen weiterhin aufrechtzuerhalten ist reine Augenwischerei auf dem Rücken von Kindern und Eltern“, findet die zweifache Mutter.
Nicht genug Personal
Ihre eigenen Kinder besuchen eine „offene“ Kita, in der die Räume der Einrichtung jederzeit von allen Kindern genutzt werden dürfen. Dort getrennte Gruppen zu schaffen, damit im Falle eines Corona-Verdachtsfalls möglichst wenige Kinder in die Absonderung müssen, ist allerdings nicht einfach. Weil der Personalschlüssel der Kitas zu knapp bemessen ist, um feste Gruppen überhaupt zu gewährleisten, müsste der Träger nämlich beantragen, den Betrieb einzuschränken. „Unsere Öffnungszeiten reduzieren, dürfen wir allerdings nicht“, erklärt hierzu Frank Wolf, der im protestantischen Kirchenbezirk Ludwigshafen die Gesamtleitung des Verbunds der Kitas innehat.
Den Regelbetrieb weiterhin aufrecht zu erhalten, ist das erklärte Ziel des Landesbildungsministeriums. „Damit den Kindern keine weiteren Einschränkungen auferlegt werden“, wie ein Sprecher gegenüber der RHEINPFALZ erklärt. Auf Nachfrage, ob man in Mainz denn aber zumindest Verständnis dafür hat, welch große Herausforderung die Neuregelung zur Absonderung insbesondere für berufstätige Eltern darstellt, sagt er: „Natürlich ist es dem Bildungsministerium sehr bewusst, dass die Pandemie Eltern mit kleinen Kindern und Betreuungsbedarf viel abverlangt.“ Trotzdem sei klar: „Die Absonderungs- und Quarantäneregeln stellen in erster Linie eine Schutzmaßnahme dar, die wirksam dazu beitragen soll, so lange wie möglich so viel Regelbetrieb wie möglich in den Kitas aufrechtzuerhalten.“
Gesundheitsamt entscheidet
Hella Kuhlbrodt kann angesichts solcher Aussagen nur müde lächeln. „In den vergangenen 14 Tagen waren meine Kinder nur an vier Tagen in der Kita – die restliche Zeit, befanden sie sich wegen Corona-Verdachtsfällen in der Absonderung“, erzählt sie. Dass die 35-Jährige und ihr Mann es in den kommenden Wochen vielleicht doch noch erleben, wie in ihrer Kita feste Gruppen einrichtet werden oder gar in die Notbetreuung gewechselt wird, ist allerdings nicht ausgeschlossen. Nur wird es nicht das Landesbildungsministerium sein, das am Ende diese Entscheidung trifft.
„Wenn es das Infektionsgeschehen in einem Kreis oder einer Stadt notwendig macht, kann das örtliche Gesundheitsamt entscheiden, dass es zu Einschränkungen im Bereich der Kitas kommen muss“, erklärt hierzu der Ministeriumssprecher. „Das kann dann zum Beispiel bedeuten, dass in den Kitas nur noch Notbetreuung angeboten wird. Im weniger dramatischen Fall kann es auch bedeuten, dass die Kitas feste Gruppen einrichten müssen.“