750 Jahre Stadtgeschichte Vor dem Stadtgericht Landau der Hexerei beschuldigt

Die Zusammenfassung des Prozesses gegen Barbara Wambsganß.
Die Zusammenfassung des Prozesses gegen Barbara Wambsganß.

Der Nußdorferin Barbara Wambsganß wurde am 8. Mai 1584 der Prozess gemacht. Die Landauer Verfahren gegen Hexerei und Zauberei zwischen 1580 bis 1596 unterlagen einer grausamen „Trendwelle“: der Hexenverfolgung. Das tragische Schicksal der Barbara Wambsganß soll nicht ungehört bleiben.

Jost Gangel aus Nußdorf, ein Mann mit finanziellen Mitteln und entsprechendem Ansehen, erhob 1584 Anklage gegen Barbara Wambsganß, ebenfalls aus Nußdorf. Der Vorwurf: sie betriebe im Landauer Stadtdorf Hexerei. Doch sie wies die Anklage vor dem Stadtrat zurück. Trotz Empfehlung des Rates, Jost möge seine Anklage überdenken, kam es zum Prozess.

Die Angeklagte wurde für die Zeit des Prozesses inhaftiert – Jost beharrte weiterhin auf seiner Klage. Da das Dorfgericht Nußdorf lediglich über die Niedergerichtsbarkeit verfügte, wurden die Hexenprozesse vor dem Stadtgericht Landau verhandelt. In aller Regel leitete der Schultheiß die Sitzung und verkündete am Ende das Urteil; das Urteil gefällt haben allerdings die Schöffen.

Anordnung von Folter

Dem Landauer Stadtrat und Stadtgericht war es aufgrund seiner Stellung erlaubt, Hexenprozesse selbstständig durchzuführen und eine eigene Vorgehensweise zu schaffen. Doch wie war es nun weiter vorgegangen im Prozess? Die „Carolina“, die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. besagte, dass bei der Anklage von zwei unbescholtenen Bürgern das Gericht Zeugenaussagen einzuholen hatte. Die Anklagen und Zeugenaussagen liegen uns zwar nicht mehr vor, jedoch musste es ausreichend Aussagen gegen Barbara gegeben haben: es kam zur Anordnung der Folter.

Barbara Wambsganß blieb standhaft. Die Folterung, vorgenommen durch Meister Caspar, entlockte ihr kein „Geständnis“. Gegner Jost akzeptierte eine Freilassung Barbaras nicht und erneuerte seine Anklage. Der Rat zögerte, leitete dann aber doch ein Verfahren ein. Es ist verwunderlich, dass die Stadt sich nicht an den für diese Zeit wegweisenden „Hexenhammer“ orientierte. Der „Hexenhammer“ war eine Art Handbuch für die Hexenverfolgung. So mussten beispielsweise „Malefizien“, also Schadzaubervorwürfe, dargelegt werden. Nach Anleitung des Hexenhammers müssen für eine Folterung mehr als eine Anklage vorliegen – dies war bei der Erneuerung der Klage gegen Barbara Wambsganß nicht der Fall.

Prozessführung angezweifelt

Da der Prozess dauerte und nicht das gewünschte Ergebnis Josts hervorbrachte, begann Jost die Prozessführung anzuzweifeln und stellte Forderungen an einen neuen Scharfrichter. Mit Erfolg: Scharfrichter Meister Caspar wurde durch Niclas Pfraum aus Simmern ausgetauscht. Dieser war bekannt dafür, mit den Folterungen recht schnell das erbetene Ziel zu erreichen. Und so nahm das Schicksal seinen Lauf. Barbara Wambsganß gab auf und gestand. Sie nannte noch den Namen weiterer Frauen, die im Laufe der nächsten Jahre dasselbe Schicksal erlitten wie sie. Wie das Leben Barbaras endete, ist nicht dokumentiert. Es kann aber von einer Todesstrafe ausgegangen werden.

Die dramatische Geschichte der Barbara Wambsganß zeigt zum einen die vormoderne Vorstellung von Frauen sowie den Aberglauben einer Dorf- und Stadtgesellschaft auf. Sie ist aber auch für das Nachvollziehen der Entwicklung urbaner Strukturen von Bedeutung. Das Gerichtswesen und die Rechtsprechung unterlagen im Laufe der Jahrhunderte einer starken Weiterentwicklung. Galten im 16. Jahrhundert noch Handbücher und Empfehlungen, setzte sich mit der Zeit das kodifizierte Recht durch. Das Gerichtswesen der Stadt Landau kennzeichnet keine rechtlich autarke Vorgehensweise mehr, sondern die Bindung an Recht und Gesetz. Heute erinnert ein Denkmal an die zehn der Hexerei bezichtigten Nußdorfer Frauen, geschaffen 2014 von Karlheinz Zwick.

Die Autorin

Katharina Slawik ist Mitarbeiterin des Landauer Stadtarchivs.

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