Landau Raus aus dem Haus

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Gewaltschutzverfügung, einige Strafanzeigen, diverse einstweilige Verfügungen, eine Räumungsklage. Was nach einem Prozess gegen einen Schwerverbrecher klingt, ist das Resultat einer Scheidung. Am Mittwoch wird vor dem Amtsgericht Landau bei einem Gütetermin versucht, einen Vergleich zwischen dem Paar herbeizuführen. Das gelingt. Geklagt hatte jedoch der neue Mieter.

„Ruhe, Sie sind hier nur Randfigur“, sagt Richter Roland König zum Kläger während des Gütetermins. Denn im Mittelpunkt stehen eine Scheidung und deren Folgen. Bester Stoff für eine Show auf RTL 2. Doch der Reihe nach. Das ehemalige Paar ist zerstritten. Sie wohnt zurzeit bei ihren Eltern im ehemaligen Kinderzimmer. Vorher hat sie in ihrem eigenen Haus in Landau im Erdgeschoss gelebt, der Mann eine Etage darüber. Was sie zum Ausziehen gebracht hat, bleibt beim Gütetermin unklar. Über die Vorfälle, die zu der Gewaltschutzverfügung gegen den Mann und dem Auszug der Frau aus ihrem eigenen Haus geführt haben, wäre zu einem späteren Zeitpunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden. Im Gütetermin schimmern jedoch immer wieder Details durch. Der Mann jedenfalls nutzt nach dem Auszug auch die Räume unten. Und tauscht die Schlösser aus. Jetzt kommt der Kläger ins Spiel. Er hat die Räume im Erdgeschoss von der Frau gemietet. Sie sagt ihm, dass sie keinen Schlüssel mehr hat und er das Schloss ruhig aufbohren könne. Am Tag, an dem er einziehen will, versucht er das auch. Er scheitert und ruft einen Schreinermeister, der ihn berät. Währenddessen erscheint auch der Ex-Mann an der Tür. Es kommt zum Streit, die Polizei wird alarmiert. Die Beamten entscheiden schlussendlich: aufbohren! Richter König kritisiert dieses Verhalten. „Das ist Beihilfe zur verbotenen Eigenmacht“, das Gericht hätte hinzugezogen werden müssen. Zum Mieter sagt er: „Die Eigentümerin war seit einem halben Jahr nicht mehr drin, da hätte es doch bei Ihnen Klick machen müssen.“ Die Wohnung sei, ob zurecht oder nicht, im Besitz des Mannes. Der korrekte Weg wäre gewesen, das Gericht einzuschalten und auf Räumung zu klagen. Für eine einstweilige Verfügung sei jedenfalls zu lange abgewartet worden. Im Erdgeschoss ging’s dann heftiger zur Sache: Es habe ein Handgemenge gegeben, sagt der Kläger. Was genau vorgefallen ist, bleibt im Dunkeln. Die Folgen nicht: Er habe Bauchschmerzen gehabt. Die seien in der Nacht so heftig geworden, dass er als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Diagnose: Zwerchfellriss. Im Krankenhaus gab er noch an, schwer gehoben zu haben. Vor Gericht sagt er nun: wegen der Auseinandersetzung. Die folgende Stunde spielt der Kläger nur noch eine Nebenrolle. König will alles abräumen. Er strebt einen Gesamtvergleich an. Alle drei Parteien sollen die vielen Strafanzeigen, Klagen und einstweiligen Verfügungen zurücknehmen. Deswegen übernehmen die im Zuschauerraum sitzende Ex-Frau, der Mann und vor allem die Anwälte die Hauptrollen. Nach langem Streit über Begriffe und Fristen einigen sich die drei Parteien. Vor allem dank König, der alle immer wieder zurechtweist und erwachsenes, vernünftiges Verhalten anmahnt. Der Mann soll in der kommenden Woche das Erdgeschoss räumen, damit der Mieter einziehen kann. Kurz darauf dann auch das Obergeschoss. Da die Besitztümer noch nicht aufgeteilt sind, soll bei beiden Räumungsterminen ein Gerichtsvollzieher anwesend sein. Um jedes umstrittene Kleinod in Verwahrung zu nehmen. Die Frau fürchtet, dass ihr Ex die Wohnung zwischendurch ausräumen könnte. „Er hat sogar schon die wertvollen Fenstergriffe abmontiert.“ Kontakt sollen die beiden ehemals Verliebten nur noch über ihre Anwälte haben. |fare

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