Landau Landau: Nur Geldstrafe für Angeklagten

Der Haupteingang des landauer Gerichtsgebäudes.
Der Haupteingang des landauer Gerichtsgebäudes. Archivfoto: Iversen

Das Landgericht Landau hat einen 27-jährigen Afghanen nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ vom Vorwurf der zweifachen Vergewaltigung freigesprochen. Jedoch wurde er wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder auf seinem Handy zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll seine nach muslimischen Gesetz damalige Verlobte im Sommer 2019 zweimal vergewaltigt haben. Zur angeblichen Tatzeit stand der Angeklagte nach einer Verurteilung im Frühjahr 2019 wegen eines sexuellen Übergriffs noch unter Bewährung. Der Angeklagte hatte zu diesem erneuten Vorwurf keine Angaben gemacht. Die Vernehmung des Opfers, die wie auch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte, habe keine belastbaren Erkenntnisse gebracht, führte der Vorsitzende Richter Andreas Sturm in der Urteilsbegründung aus. Wie in vielen vergleichbaren Prozessen habe Aussage gegen Aussage gestanden, und da es in diesem Fall keine unwiderlegbaren Beweise gegeben habe, habe die Kammer nicht anders entscheiden können. Der Fall habe Einblicke in die eben doch gänzlich anders geartete muslimische Kultur gegeben, die jedoch hier nicht zu bewerten sei.

Handy eingezogen

Der Angeklagte hatte auch nur vage Angaben zu den Bildern mit kinderpornografischem Inhalt gemacht, die auf seinem Handy gefunden worden waren. Der Besitz oder die Weitergabe solcher Bilder sind strafbar, das Handy wurde eingezogen.

Da im Verlauf der Hauptverhandlung erkennbar wurde, dass die Beweislage eine Verurteilung wegen Vergewaltigungen nicht zulassen werde, hatten sowohl Oberstaatsanwältin Anne Herrmann sowie die Anwältin der Geschädigten, Annette Wittmer, als auch Verteidiger Stefan Ringelsbacher in ihren Plädoyers einen Freispruch gefordert.

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