Landau Ärztlicher Bereitschaftsdienst: CDU-Abgeordnete fordern Gesetzesänderung

Die Bereitschaftspraxis ist am Landauer Vinzentius-Krankenhaus.
Die Bereitschaftspraxis ist am Landauer Vinzentius-Krankenhaus.

Die südpfälzischen CDU-Abgeordneten Thomas Gebhart (Bundestag), Martin Brandl und Sven Koch (beide Landtag) fordern, den ärztlichen Bereitschaftsdienst die Sozialversicherungspflicht für die „Poolärzte“ aufzuheben.

„Die Menschen in der Südpfalz brauchen eine flächendeckende, gute medizinische Versorgung auch außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten der Praxen. Wir halten es für falsch, die Notfalldienstzentrale nachts nicht mehr zu öffnen“, sagen die Christdemokraten laut der Mitteilung der CDU. Diese geplante Einschränkung sei für die Versorgung der Menschen in der Region schlecht. Zudem werde es die Notaufnahmen in den Krankenhäusern in große Schwierigkeiten bringen. „Diese stehen ohnehin bereits unter enormen Druck. Es ist zu erwarten, dass noch mehr Menschen die Notaufnahmen aufsuchen werden, wenn die Bereitschaftsdienstzentralen nachts nicht mehr zur Verfügung stehen.“

Forderung: Ausnahmen wir für Notärzte

Kurzfristig lasse sich das Problem dadurch lösen, die Einnahmen der Ärzte aus dem kassenärztlichen Notdienst mit einer gesetzlichen Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht zu befreien, meinen Gebhart, Brandl und Koch. Ähnliche Ausnahmen gebe es bereits für Notärzte. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung entsprechend handelt. Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung müsste sich im Bundesrat dafür einsetzen.“

Einen Antrag dazu hatte die CDU-Landtagsfraktion in den Mainzer Landtag eingebracht. Dieser war vom Landtag mehrheitlich abgelehnt worden.

Bereits in der letzten Legislaturperiode seien im Bund Modelle für integrierte Notfallzentren entwickelt worden. Hierzu gebe es inzwischen funktionierende Modellprojekte, teilt das CDU-Trio weiterhin gemeinsam mit.

Vorangegangen war ein Urteil des Bundessozialgerichts, das die Arbeit der Poolärzte in den Bereitschaftsdienstzentralen zum Teil als eine abhängige und somit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einstuft. Dies war der Auslöser dafür, dass die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz die Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen massiv einschränkt. In Landau beispielsweise sollen ab Januar die Öffnungszeiten um über die Hälfte reduziert werden.

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