Kreis Germersheim Nördlich der Bahnhofstraße Bestandsschutz gewünscht

Was nördlich der Bahnhofstraße teilweise über Jahrzehnte hinweg erlaubt war, zum Beispiel Holz lagern und Tiere halten, ist seit
Was nördlich der Bahnhofstraße teilweise über Jahrzehnte hinweg erlaubt war, zum Beispiel Holz lagern und Tiere halten, ist seit 2014 verboten. Das ärgert die betroffenen Grundstücksbesitzer.

Damit Betroffene auch künftig ihr Gelände wie bisher nutzen dürfen, haben sie die Interessengemeinschaft (IG) „Sondergebiet nördlich der Bahnhofstraße“ gegründet. FWG und CDU unterstützen das Vorhaben, wollen den Bestand rechtlich sichern und fordern in einem Antrag, den der Gemeinderat Westheim heute Abend berät, einen Bebauungsplan für das Gelände.

Seit Jahren, teilweise Jahrzehnten werden Flächen nördlich der Bahnhofstraße als Garten- und Freizeitgelände genutzt, auch Tiere dort gehalten sowie Holz gelagert. Nach aktueller Rechtslage ist das aber illegal. Die Grundstücke liegen außerhalb. Ausgangspunkt des Konflikts: 2014 hatte die Kreisverwaltung nach „Hinweisen der Orts- beziehungsweise Verbandsgemeinde zu einer Tierhaltung“ bei einer Baukontrolle eine unerlaubte Hundezucht festgestellt. Der Tierhalter hat Widerspruch gegen die Beseitigungsverfügung eingelegt – und diesen damit begründet, dass auf benachbarten Grundstücken gleichgelagerte Situationen vorzufinden seien. Folge: Die Kreisverwaltung kontrollierte das gesamte Gebiet und leitete 13 Verfahren ein. Diese wurden „befristet bis Ende 2014 ausgesetzt“, weil laut Kreis „Grundstückseigentümer Gespräche mit der Ortsgemeinde über eine Überplanung des Gebiets führen“. 2016 beantragte die FWG, das Gelände nördlich der Bahnhofstraße bis zur L 507 und zur B 9 als „Sondergebiet für Kleingartenanlagen mit Kleintierhaltung und Pferdekoppeln“ auszuweisen. Mit knapper Mehrheit (sechs Ja-Stimmen, fünf Gegenstimmen der SPD, eine Enthaltung) sprach sich der Rat damals dafür aus, das Thema in den Bauausschuss zu verweisen. „Wir wollen endlich Klarheit schaffen, eine Diskussion anstoßen, müssen aber erst Fakten sammeln und wissen, welche Kosten entstehen“, sagte damals Susanne Grabau (FWG). Auch Michael Deubig (CDU) wollte im Ausschuss klären lassen, „was machbar ist und was das kostet“. Ortsbürgermeisterin Inge Volz (SPD) hielt den FWG-Antrag für „unnötig“ – und fragte, ob er gestellt worden sei, damit einzelne Personen ihre Grundstücke besser verpachten könnten und Illegales legalisiert werden solle. Alexander Dietz (SPD) sah bei einer Nutzungsänderung „keine Vorteile für die Gemeinde“. In der Bauausschusssitzung im Januar 2017 zog die FWG ihren Antrag zurück. Denn Bauamtsleiter Rolf Bähr von der Verwaltung hatte die Kosten, um das über 40 Hektar große Gelände zu überplanen, auf etwa 100.000 Euro beziffert. Ferner sagte er, dass bei einer Gebietsverkleinerung die Kosten sänken, „für den bauordnungsrechtlichen Teil aber nicht die Gemeinde, sondern die Kreisverwaltung zuständig“ sei: „Sie entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, was sie dort tut und muss gleiche Maßstäbe im Landkreis anlegen.“ Denn: Probleme mit illegalen Nutzungen gebe es nicht nur in Westheim. Die IG hat nun in einem der RHEINPFALZ vorliegenden offenen Brief„allen Ratsmitgliedern“ mitgeteilt, dass es sich „beim möglichen Sondergebiet um eine Teilfläche von 2,762 und nicht um 40 Hektar“ handele. „Damit der Gemeinde keine Kosten entstehen, sind wir bereit, die Planungskosten für die Ausweisung eines Sondergebietes zu übernehmen“, heißt es im Schreiben. Und: „Familie Gloss hat sich stellvertretend verbürgt, die Kostenübernahme zu bestätigen und mit der Gemeinde den notwendigen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.“ Die IG betont, dass keine Erschließung nötig sei – und es „nicht um eine Bereicherung einzelner Personen“ gehe: „Es ist der Wunsch von Bürgern, Grundstückseigentümern und Nutzern, diese Flächen wie gewohnt zu nutzen.“ Bei einer Bauausschusssitzung 2004 sei das Thema „ergebnisoffen vertagt“ worden. Ferner weist die IG darauf hin, dass im betroffenen Gelände „so gut wie keine Landwirtschaft mehr betrieben wird und sich dort kein klassischer Außenbereich mehr darstellt“. Da die Planungshoheit bei der Gemeinde liege, könne nur sie ein Sondergebiet ausweisen. Die IG kritisiert Ortsbürgermeisterin Volz, weil diese keine Unterstützungsbereitschaft gezeigt habe – und hofft nun auf den Rat: Die IG bittet diesen, über den FWG/CDU-Antrag „fernab aller politischen Hintergründe objektiv und konstruktiv zu entscheiden“. Der Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage ist aber negativ formuliert: „Die Vielzahl und Divergenz der planungsrechtlichen Nutzungskonflikte sind nach Einschätzung der Verwaltung schon in diesem frühzeitigen Betrachtungszeitraum durch einen Bebauungsplan nicht zu lösen. Der Ortsgemeinderat nimmt daher Abstand von der Überplanung der vorgeschlagenen Grundstücke.“ Termin Ratssitzung, heute, 19 Uhr, im Bürgerhaus. Themen sind unter anderem Haushalt 2019, Flächennutzungsplan, Auftragsvergaben, Gewerbegebiet „Im kleinen Ballenweg“, Spenden, Einwohnerfragestunde.

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