Weselberg Weg von Einmalbeträgen, hin zu wiederkehrenden Beiträgen

In Weselberg werden die wiederkehrenden Beiträge eingeführt.
In Weselberg werden die wiederkehrenden Beiträge eingeführt.

Das Land hat entschieden, dass die Bürger ab 2024 am Straßenausbau nur noch mittels wiederkehrender Beiträge finanziell beteiligt werden können. In Weselberg muss man deshalb umdenken.

Einmalbeiträge, bei denen nur die Anlieger in der Straße mitzahlen, die ausgebaut wird, sind ab 2024 nicht mehr zulässig. Zu den Gemeinden, die bisher noch auf das Einmalbeiträge setzten, gehört Weselberg. Das wird sich ändern. Den Grundsatzbeschluss, auf die wiederkehrenden Beiträge umzustellen, hat der Gemeinderat jetzt einstimmig gefasst. Es bleibe im Prinzip ja keine Wahl, war man sich einig. Im Laufe des Jahres wird die Systemumstellung vollzogen. Dazu muss zum Beispiel eine Satzung erstellt werden, in der die Details geregelt werden.

Es gebe Mustersatzungen, die alle rechtlichen Entscheidungen zu den wiederkehrenden Beiträgen berücksichtigen, sagte der Leiter der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Gerhard Müller, bei der Ratssitzung in Weselberg. Die Wiederkehrenden Beiträge haben im vergangenen Jahrzehnt die Justiz beschäftigt, es wurden viele Grundsatzfragen abschließend bis hoch zum Bundesgerichtshof entschieden. Grundsätzlich, sagte Müller, haben sich die wiederkehrenden Beiträge bewährt. Dabei werden die Kosten auf die Solidargemeinschaft im Abrechnungsgebiet umgelegt, was verhindert, dass ein Anlieger plötzlich Ausbaubeitragsrechnungen von eventuell mehreren zehntausend Euro erhält.

Drei Abrechnungsgebiete

In Weselberg wird es die drei Abrechnungsgebiete Weselberg/Zeselberg, Harsberg und das Gewerbegebiet Weselberg geben. Das bedeutet: Wenn in Weselberg/Zeselberg eine Straße ausgebaut wird, zahlen nur die Bürger, die in diesem Ortsteil wohnen. Wird im Industriegebiet eine Straße ausgebaut, zahlen nur die dortigen Anlieger und wird in Harsberg eine Straße ausgebaut, zahlen nur die Harsberger. Es habe sich gezeigt, dass in den Gemeinden, in denen die wiederkehrenden Beiträge schon geraume Zeit eingeführt sind, nach und nach deutlich mehr Straßen ausgebaut würden und dass sich die Ortsstraßen in einem besseren Zustand befinden, als in den Orten ohne wiederkehrenden Beitrag. Das sei nachvollziehbar: „Wenn den Anliegern gesagt wird, dass sie mehrere tausend Euro Ausbaubeitrag zu zahlen haben, sind viele der Meinung, dass die bis dahin sehr schlechte Straße plötzlich doch noch gut ist“, sagte Müller.

Was die Ausbaubeiträge anbelange, sei deren Höhe immer davon abhängig, was eine Gemeinde pro Jahr für den Straßenausbau ausgebe. In Höheischweiler beispielsweise steht der Ausbau der Hauptstraße an. Die Gemeinde zahlt die Gehwege. „Das ist ein teures Projekt. Deshalb werden dort in diesem Jahr 56 Cent pro gewichtetem Quadratmeter fällig“, sagte Müller. Werde nichts gemacht, falle auch kein wiederkehrender Beitrag an. All das seien aber Themen für die weiteren Ratssitzungen, wenn es an die Satzung und das Ausbauprogramm gehe. Dadurch dass der Rat nun die Umstellung grundsätzlich beschlossen hat, kann die Verbandsgemeinde auch die Fördergelder beim Land geltend machen. Das bezuschusst die Umstellung mit fünf Euro pro Bürger im Abrechnungsgebiet wegen des höheren Verwaltungsaufwands.

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