Pirmasens Volksverhetzung: Unüberlegter Post kostet mehr als 2400 Euro

Der Mann hatte auf Facebook einen Post abgesetzt, der ihn nun teuer zu stehen kam.
Der Mann hatte auf Facebook einen Post abgesetzt, der ihn nun teuer zu stehen kam.

Unüberlegt im Internet etwas zu posten oder zu teilen, kann teuer werden und berufliche Nachteile bringen. Das musste ein 40-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Rodalben am Mittwoch vor dem Pirmasenser Amtsgericht erfahren. Es verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung.

Im Juli vergangenen Jahres postete der Angeklagte aus dem Landkreis Südwestpfalz auf seinem Facebook-Account ein Bild. Das zeigte einen NS-Reichsadler in grüner Farbe. Anstelle eines Hakenkreuzes hielt er eine mit grünen Ranken umgebene gelbe Blume in seinen Krallen und war mit dem Text versehen: „Der Nazi von heute ist nicht braun; sondern grün!!!“ „Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“. Damit habe der Mann laut Anklage die Politik der Partei Bündnis 90/Die Grünen mit dem millionenfachen Völkermord gleichgestellt und den Holocaust bagatellisiert. Der Post sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören.

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht: „Es liegt mir fern, den Holocaust zu leugnen“. Er habe den Post nicht erstellt, sondern nur gesehen und geteilt. Er habe „widergespiegelt, was er über die Politik denke, seinen Missmut“. Er habe „nicht nachgedacht“.

„Da müssen die Alarmglocken angehen“

Die Richterin belehrte den Mann: „Der Post hat eine andere Qualität. Holocaust und Nazis sind rote Linien.“ Man könne sich was denken, aber nicht posten. Der Post sei eindeutig. Symbolik und Text seien eine Verharmlosung. Das sei eine „nicht mehr zulässige Kritik. Da müssen die Alarmglocken angehen, dass man so was nicht teilen darf“, so die Richterin.

Der 40-Jährige wollte, dass das Strafverfahren eingestellt wird, da er bei einer Verurteilung negative Auswirkungen auf seine zukünftigen, beruflichen Bewerbungen befürchtete. Das lehnten Staatsanwaltschaft und Richterin aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe nicht absichtlich gehandelt, sondern nur grob fahrlässig. Er plädierte auf Freispruch. Auch damit hatte er keinen Erfolg.

Das Amtsgericht verurteilte den 40-Jährigen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro, also zu 2400 Euro. Zudem muss er die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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