Kreis Südwestpfalz Verurteilter Bankräuber geht vor Bundesgerichtshof

Das Urteil im Bankraubprozess Martinshöhe ist noch nicht rechtskräftig: Der Angeklagte, der im Februar am Zweibrücker Landgericht zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, hat Revision eingelegt. Die Akten liegen derzeit noch beim Landgericht Zweibrücken und gehen dann an den Generalbundesanwalt und an den Bundesgerichtshof (BGH) als nächste Instanz. Der Mann ist weiter in Haft.

Der mittlerweile 29 Jahre alte Mann hatte laut dem Urteil des Landgerichts die Sparkasse Martinshöhe am 18. und am 29. Juli 2013 überfallen und mehrere 10 000 Euro erbeutet. Zwischen den Überfällen war er nach Berlin geflüchtet. Im August 2013 wurde er in Kroatien gefasst. Danach saß er in der JVA Zweibrücken in Untersuchungshaft. Laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer ist er weiter in Haft – wobei es sich immer noch um Untersuchungshaft handele, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der Angeklagte hat Revision eingelegt. Das bedeutet, dass er möchte, dass das Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird. Ähnlich wie bei der Berufung befasst sich ein übergeordnetes Gericht mit dem Fall, aber der Prozess wird nicht neu aufgerollt. Es gibt eine Revisionsbegründung des Angeklagten – besser gesagt, seines Anwalts – und eine Revisionserwiderung der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht schaut, ob formal alles richtig ist, also beispielsweise ob die Fristen eingehalten sind. Ist das der Fall, geht die Akte über den Generalbundesanwalt an den Bundesgerichtshof. Laut Medienreferent Uwe Fischer befindet sie sich noch am Landgericht. Für den Saarbrücker, der in Zweibrücken geboren wurde, hier Mittlere Reife machte und hier in einer Discothek arbeitete, war das Urteil des Landgerichts bereits die vierte Verurteilung. Der Angeklagte hatte 2007 die Postfiliale in Püttlingen überfallen, er hatte der Mutter eines Freundes 40 000 Euro weggenommen, und er hatte für fünf Monate 2500 Euro vom Jobcenter bezogen, obwohl er in der Zeit arbeitete. Wegen dieses Betrugs war er im Mai 2012 zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Ob diese Bewährung mittlerweile widerrufen wurde, konnte Oberstaatsanwalt Bayer nicht sagen, da dies Sache der Saarbrücker Kollegen sei. Er ging aber davon aus, dass dies erst entschieden wird, wenn das Bankraub-Urteil rechtskräftig ist. Wann sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftig, lässt sich noch nicht sagen. Der BGH ist im Strafprozess die letzte Instanz. Zwar könnte der Angeklagte danach das Bundesverfassungsgericht anrufen, aber dort müsste er darlegen, dass er in seinen Grundrechten verletzt wurde – was angesichts des Tatvorwurfs Bankraub schwierig wird. (bfl)

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