Kreis Südwestpfalz Staatsanwalt fordert neun Jahre Gefängnis

Neun Jahre Haft wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung forderte am Mittwoch Staatsanwalt Christian Horas im Prozess gegen einen 44-Jährigen aus Pirmasens, weil dieser auf dem Peter-Kaiser-Parkplatz seine Frau mit einem Küchenmesser habe umbringen wollen.

Mit den Plädoyers wurde am Landgericht Zweibrücken die Verhandlung fortgesetzt. Wegen seiner Alkoholsucht sei der Angeklagte in eine Entziehungsanstalt einzuweisen, forderte Horas. Der Ankläger ist nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der 44-Jährige am 5. August morgens kurz vor 7 Uhr mit einem Küchenmesser in Tötungsabsicht auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau eingestochen hat, als diese vor der Schuhfabrik Peter Kaiser parkte, um arbeiten zu gehen. Die Ehefrau erlitt drei Stiche in die Brust sowie Verletzungen am Bein und an der Hand. Auslöser für diese Attacke sei, so der Staatsanwalt, die Trennungsabsicht seiner Ehefrau gewesen, von der der Angeklagte am Tag zuvor bei der Anwältin der Ehefrau erfahren habe. „Es handelte sich um eine Beziehungstat“, sagte Horas. Wegen der langjährigen Alkoholabhängigkeit des 44-Jährigen sei es wiederholt zu Übergriffen gegen seine Frau gekommen. In der Nacht vor der Messerattacke habe der Angeklagte einen Verkehrsunfall mit Flucht mit über 2,5 Promille Alkohol im Blut verursacht. „Er ist Alkohol gewohnt“, sagte Horas. Die Anwältin der Ehefrau, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, sprach von einer „äußerst verachtenswerten Tat“. Für den Angeklagten habe gegolten: „Wenn ich dich nicht haben kann, kann dich auch ein anderer nicht haben.“ Dies spreche für eine geplante Tat. Nach der Attacke habe er „bewusst das Küchenmesser in einem Busch versteckt“, sagte die Anwältin. Verteidiger Walter Höh bezweifelt die Tötungsabsicht seines Mandanten. Der habe damals nur mit seiner Frau sprechen wollen und sei selbst „überrascht“ gewesen, als im Gerangel die Fensterscheibe zerbarst. Danach sei es zu den „unkontrollierten Messerstichen“ gekommen, so Höh. Sein Mandant habe in der Nacht viel getrunken und mehrfach versucht, seine Frau anzurufen. Ob die Hemmschwelle bei ihm überschritten worden sei, habe nicht endgültig geklärt werden können, sagte der Verteidiger. Er plädierte auf vier Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil wird am Donnerstag, 16. April, gesprochen. (wuk)

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