Pirmasens-Land Greensill-Affäre: Verbandsgemeinde geht nicht mehr gegen Ex-Bürgermeisterin vor

Zwei Millionen Euro hatte die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land bei der Bremer Greensill Bank angelegt.
Zwei Millionen Euro hatte die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land bei der Bremer Greensill Bank angelegt.

Der finanzielle Schaden aus der Greensill-Pleite in Höhe von zwei Millionen Euro für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land konnte durch den Verkauf der Insolvenzforderung an einen Risikoinvestor um 600.000 Euro gemildert werden. Bisher wurde nur ein Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter der Verwaltung eröffnet. Die frühere Verbandsbürgermeisterin Silvia Seebach bleibt noch unbehelligt.

Die Verbandsgemeinde hatte zwei Millionen Euro bei der Bank Greensill angelegt, die dann Pleite ging. Den Verlust konnte Seebachs Nachfolger Klaus Weber nun um 600.000 Euro mildern durch den Verkauf der Forderungen gegen die Pleitebank. Obwohl alle Fraktionen der Meinung sind, dass Seebach in alle Anlageentscheidungen eingebunden gewesen sei, wird die Verbandsgemeinde keine zivilrechtlichen Schritte gegen die frühere Bürgermeisterin einleiten. In einer gemeinsamen Erklärung aller Fraktionen wird erläutert, dass wohl ein zu hohes Risiko bestünde, auf den Prozesskosten von über 100.000 Euro sitzen zu bleiben, während bei erfolgreicher Klage nur Beträge zwischen 50.000 und 100.000 Euro zu erzielen seien. Die Erfolgsaussichten lägen hier bei nur 50 Prozent. Die Gerichte würden in solchen Fällen sehr hohe Hürden ansetzen, so Weber. Deshalb werde von einer Schadensersatzklage abgesehen.

Disziplinarverfahren Sache des Kreises

Ein Disziplinarverfahren sei ebenfalls nicht gegen Seebach angestrengt worden, da dies nur der Landkreis tun könne, wie Weber in der Ratssitzung am Mittwoch erläuterte. Der Kreis will nun prüfen, ob er ein Disziplinarverfahren eröffnen wolle und habe alle Unterlagen dazu angefordert, was Klaus Lehmann (SPD) verwundert, da der Kreis zu Anfang der Greensill-Affäre auf Maßnahmen gegen Seebach gedrängt habe. Disziplinarrechtliche Schritte sind laut Weber bisher nur gegen einen Mitarbeiter von der Verbandsgemeinde eingeleitet worden.

Mit der Kassenversicherung der Verbandsgemeinde werde weiterhin eine gütliche Einigung gesucht. Diese weigert sich zu zahlen, da die Versicherung kein Fehlverhalten von Bediensteten erkennen kann. Maximal 500.000 Euro könnten von der Kassenversicherung zu bekommen sein. Die Verbandsgemeinde ist weiterhin der Ansicht, dass der Nachweis der einfachen Fahrlässigkeit genüge, der hier gegeben sei. Eine Klage der Verbandsgemeinde gegen die Kassenversicherung wurde bereits im Juli beschlossen.

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