Kröppen
Gemeinde braucht mehr Geld
Nachdem der Gemeinderat in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit dem Neubau einer Gemeinbedarfseinrichtung zugestimmt hatte, beschloss er als Folge gleich im Anschluss bei einer Gegenstimme einen zweiten Nachtragshaushalt: Fast 100.000 Euro mehr Kredit sollen aufgenommen werden, insgesamt rund 235.000 Euro. Für ihren Bauplatz „An der Fahrenbrach“ mit privatem Erschließungsträger hat die Gemeinde über den ersten Nachtragshaushalt 135.000 Euro als Abschlag gezahlt. Weil jetzt der zweite Bauabschnitt erschlossen wird, wird Kröppen für die Erschließung erneut mit 70.000 Euro zur Kasse gebeten. Die werden über ein Darlehen finanziert. Zudem sind 30.000 Euro für die EU-Vergabe der Planung der Gemeinbedarfseinrichtung gedacht.
„In der Frohnbacher Halde“ verfügt die Gemeinde über ein Grundstück von 38.000 Quadratmetern. Im November 2019 hatte der Rat den Verkauf an einen Privatmann abgelehnt. Bei einer Ortsbesichtigung ergab sich, dass das Grundstück für die Holzernte nur bedingt geeignet und derzeit nicht wirtschaftlich nutzbar ist. Das Areal sei praktisch schon 20 Jahre stillgelegt, sagte Ratsmitglied Michael Betz, der ehemalige Förster der Hackmesserseite. Sollte die Fläche dauerhaft aus der Bewirtschaftung genommen werden, bleibe sie Eigentum der Gemeinde, könne aber nicht mehr genutzt oder verkauft werden. Für stillgelegte Grundstücke wird eine Entschädigung gezahlt. 2019 wurde ein Wert (Boden und Baumbestand) von knapp 53.000 Euro ermittelt. So hoch wäre im Idealfall die Entschädigung. Bürgermeister Steffen Schwarz soll nun die Stilllegung bei der Stiftung Natur und Umwelt beantragen.
Wald zu verkaufen
Für zwei Waldgrundstücke von insgesamt 702 Quadratmetern in der Laufersbach liegt der Gemeinde ein Kaufangebot über rund 1000 Euro vor (Quadratmeterpreis von 1,50 Euro). Laut Schwarz handelt es sich nicht um hochwertigen Wald. In der Buchhaltung der Verwaltung ist der Quadratmeterpreis für die beiden Grundstücke mit jeweils 0,60 Euro festgelegt. Der Rat sprach sich grundsätzlich für den Verkauf, aber noch nicht für den Interessenten aus. Stattdessen soll der Verkauf öffentlich angekündigt werden: Mindestgebot 0,60 Euro pro Quadratmeter. Die Grundstücke werden dem Meistbietenden zugeschlagen.
Mit Blick auf die laufenden Verhandlungen mit den Jagdpächtern über einen neuen Vertrag ab 2022 ging es um die mögliche Herauslösung des Stausteiner Waldes und Verpachtung als Eigenjagdbezirk. Grund ist, dass durch die derzeitigen Bedingungen die unwahrscheinliche, aber nicht auszuschließende Gefahr besteht, eine Umlage für die Jagdgenossenschaft einführen zu müssen, weil die Regulierung der Schäden durch die Jagdpächter auf 4000 Euro gedeckelt ist – bei einer jährlichen Pacht von 4600 Euro. Einstimmig verzichtete der Rat im Interesse der Jagdgenossenschaft auf eine selbstständige Nutzung des Eigenjagdbezirks. Im neuen Pachtvertrag soll der Gemeinde ein Kündigungsrecht eingeräumt werden, falls eine Umlage an die Jagdgenossen einzuführen wäre.