Pirmasens Eine letzte Bewährungschance für einen Betrüger

Weil der Angeklagte inzwischen auf einem guten Weg sei, verhängte das Gericht noch einmal eine Bewährungsstrafe.
Weil der Angeklagte inzwischen auf einem guten Weg sei, verhängte das Gericht noch einmal eine Bewährungsstrafe.

Wegen Computerbetrugs in 17 Fällen verurteilte das Amtsgericht Pirmasens am Montag einen 49-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann zur Last, im September 2021 die EC-Karte eines Bekannten aus dem Dahner Felsenland in 18 Fällen an sich genommen und in 17 Fällen damit Geld abgehoben oder Zahlungen getätigt zu haben. Es soll ein Gesamtschaden von fast 1700 Euro entstanden sein. Der Angeklagte, der unter gesetzlicher Betreuung steht, gestand, dass er die EC-Karte seines guten Freundes benutzt habe. Aber er habe sie nicht gestohlen. Der Mann, der im Rollstuhl sitzt, habe ihm die Karte gegeben. Weil sie aber nicht funktioniert habe, habe dieser ihm eine andere gegeben. Er habe vergessen, sie zurückzugeben. Da habe er gedacht, er könne sie benutzen.

Das Verfahren wegen des Vorwurfs des Diebstahls stellte das Gericht im Hinblick auf die anderen anhängigen Vorwürfe vorläufig ein. Hinsichtlich der Computerbetrügereien billigte das Gericht dem Mann wegen nachgewiesener Erkrankungen und erheblichen Alkoholkonsums zur Tatzeit verminderte Schuldfähigkeit zu.

Die „letzte Chance“ für den Angeklagten

Er habe in der Vergangenheit „alle Bewährungschancen mit Füßen getreten“ – wohl wegen seiner Alkoholabhängigkeit, erläuterte die Richterin. Normalerweise gäbe es nun keine Bewährung mehr. Aber er mache inzwischen einen anderen Eindruck: Er habe eine Therapie gemacht, stehe unter Betreuung und habe Arbeit in Aussicht. Er sei „auf dem Weg“. Deshalb gebe sie ihm noch einmal eine Chance, eine „letzte Chance“.

Als Bewährungsauflage muss der 49-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten, ein Jahr lang an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnehmen und er erhielt einen Bewährungshelfer. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung der Taterträge von fast 1700 Euro an. Die wird der Mann bei seinem geringen Einkommen aber wohl nie zahlen können. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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